Bestwig. Anlieger in Bestwig mussten in der Vergangenheit die Sanierung von Straßen anteilig mitbezahlen: Das System ändert sich jetzt.
Rückwirkend zum 1. Januar 2024 hat der Landtag in Düsseldorf die Abschaffung der Beiträge zum Straßenausbau beschlossen. Was bedeutet das für die Bürger in Bestwig?
Land übernimmt Kosten - aber wie?
In der Vergangenheit hatten Anlieger die sogenannten KAG-Maßnahmen anteilig mitbezahlen müssen. Das ändert sich in NRW grundlegend: Eine Erhebung von Beiträgen ist verboten. Die Einnahmen, die den Kommunen dadurch entgehen, will das Land stattdessen direkt übernehmen. Allerdings: Wie dieser Betrag und das Verfahren zu seiner Erstattung geregelt wird, ist noch völlig offen.
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In Bestwig schlägt die Gemeindeverwaltung den Kommunalpolitikern vor, für Straßenausbauten keine Beiträge mehr zu erheben. Offiziell muss kein Straßen- und Wegekonzept mehr erstellt werden, aus dem hervorgeht, wann welche Straße saniert werden soll - zur Transparenz will die Gemeinde aber jährlich aktualisieren und veröffentlichen, was geplant ist. Festhalten will die Gemeinde weiterhin an freiwilligen Anliegerversammlungen vor Ort, in denen über das geplante Vorhaben informiert wird - dabei geht es dann aber nicht mehr um Kosten, sondern nur um technische Fragen des Ausbaus.
Was ist, wenn Fördertopf leer ist?
Offen sind noch Fragen, wie mit Straßensanierungen umgegangen wird, die zwischen 2018 und 2023 beschlossen wurden: Das Land hatte für den Zeitraum ein Förderprogramm zur Entlastung der Bürger bei den Ausbaumaßnahmen beschlossen, das bis Ende 2026 befristet ist. Eigentlich müssen Anlieger demnach keine Kosten bezahlen - allerdings gibt es kein Anrecht auf eine Förderung: Ist der Fördertopf leer, dann müssen Straßenausbaubeiträge gezahlt werden. Betroffen von dieser Rechtslage sind die Sanierungen der Straßen Zum Knüll, Baumhofstraße/Graf-Gottfried-Straße sowie Oben auf der Wiemhufe.
Weniger Bürokratie?
Für 2024 stehen sechs Straßensanierungen im Haushalt: Schlesier Straße, Zum Ostenberg, Oberm Kirchhof, Köster´s Kamp, die Verbindung Oberm Kirchhof-Baumhofstraße sowie die Ortsdurchfahrt Andreasberg. Die Gemeindeverwaltung will dabei für Rechtssicherheit sorgen: Nach den Anliegerversammlungen sollen politische Durchführungsbeschlüsse erfolgen, so dass eine Beitragserhebung ausgeschlossen ist.
Mit weniger Bürokratie durch die neue Landespolitik rechnet die Gemeindeverwaltung nicht: Denn Berechnungen durch die Kommune für die Erstattung durch das Land seien weiterhin erforderlich, kompliziert werde es auch, wenn kommunale Grundstücke von einer Sanierung mitbetroffen seien - lediglich Beratungsgespräche sowie juristische Auseinandersetzungen würden entfallen.
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