Meschede/Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis in Meschede kündigt seine Geschwindigkeitskontrollen für die nächsten Tage an: Dann wird hier geblitzt.

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst: Der Hochsauerlandkreis kontrolliert wieder die Geschwindigkeit im Kreisgebiet. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten des HSK gibt im Vorfeld die Stellen im gesamten Kreisgebiet an, wo in den nächsten Tagen geblitzt wird. Die Geschwindigkeitsüberwachung wird angekündigt für diese Orte:

Montag, 27. Mai: Sundern-Stockum, L686. Schmallenberg-Dorlar, B511.

Dienstag, 28. Mai: Arnsberg, Eichholzstraße. Sundern-Langscheid, L687.

Mittwoch, 29. Mai: Schmallenberg-Westernbödefeld, L740. Meschede-Frenkhausen, L686.

Donnerstag, 30. Mai: Feiertag.

Freitag, 31. Mai: Brilon, B251. Sundern-Sorpesee, L687.

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Der Hochsauerlandkreis betont: „Es muss darüber hinaus auch an weiteren Standorten mit Messungen durch den Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten gerechnet werden. Dies gilt auch an Wochenenden und Feiertagen. Weiterhin werden durch die Polizei kreisweit Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Aus örtlichen und organisatorischen Gründen ist es möglich, dass die Planungen kurzfristig geändert werden müssen. Ein Anspruch auf die Messungen besteht nicht.“ Die Polizei im HSK gibt ihre Messstellen nicht mehr im Voraus bekannt.

Die Folgen

Der ADAC macht auf die Folgen aufmerksam, wenn man geblitzt wird. Von einem Verwarnungsgeld spricht man, wenn die Strafe im Bereich zwischen fünf und 55 Euro liegt. Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld. Ab diesem Betrag führt die Behörde außerdem das formelle Bußgeldverfahren durch. Hier fallen zusätzlich zum Bußgeld immer Verwaltungsgebühren von insgesamt 28,50 Euro an.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgelds ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog: Dort ist auch geregelt, ob zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften sind günstiger als Verstöße innerorts. Wer innerorts geblitzt wird, muss mehr bezahlen als bei Verstößen außerorts. Außerdem droht hier schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 31 km/ h ein Fahrverbot. Außerorts gilt das Fahrverbot erst ab mindestens 41 km/h zu schnell.