Wenholthausen. Auf diese Nachricht ist jahrelang gewartet worden: Endlich wird die Landstraße 839 zwischen Wenholthausen und Grevenstein saniert.
Bereits seit Jahren steht der Ausbau der Landstraße 839 von Wenholthausen in Richtung Grevenstein auf der Agenda des Landesbetriebs Straßenbau. Nachdem es der Behörde nun gelungen ist, den erforderlichen Grunderwerb abzuschließen, wird die Planung endlich konkreter. Zuvor war der Landesbetrieb immer wieder am Grunderwerb gescheitert.
„Es ist eine gute Nachricht für alle Stoßdämpfer“, wie Eslohes Bauausschussvorsitzender Philipp Conze es in der Ausschusssitzung formulierte. Denn bekanntlich ist der Zustand der Strecke nicht einfach nur schlecht - die Straße zählt mit zu den schlechtesten im gesamten Hochsauerlandkreis. Saniert werden soll die Straße laut Conze nun so schnell wie möglich. Die Straße schreie förmlich danach, dass hier endlich etwas geschehe.
Gehweg wird erneuert
Bei der Konkretisierung der Planungen hat sich nun herausgestellt, dass auch der Gehweg an der Grevensteiner Straße innerhalb der Ortsdurchfahrt erneuert werden muss. Konkret handelt es sich um den Abschnitt zwischen dem Haus Johannes-Steven-Straße 26 bis zur Einmündung der Straße Stratweg. Hintergrund: In jenem Abschnitt wird der Landesbetrieb auch den Straßenentwässerungskanal erneuern. Aufgrund der Lage und Ausdehnung der dafür erforderlichen Baugrube sind die Bordsteine und damit auch der Gehweg nicht zu halten und sollen daher in diesem Zusammenhang gleich mit erneuert werden. Die Kosten hierfür hat allerdings die Gemeinde Eslohe zu tragen. Bedeutet: Die gesamte Baumaßnahme - inklusive des Gehwegs - wird durch den Landesbetrieb Straßen.NRW ausgeschrieben, beauftragt, ausgeführt und abgerechnet. Zahlen muss die Erneuerung des Gehwegs am Ende allerdings die Gemeinde selbst.
Die Rahmenbedingungen hierfür werden in einer sogenannten Ortsdurchfahrt-Vereinbarung geregelt. Um die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme nicht zu verzögern, ist jene Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde bereits vor einiger Zeit abgeschlossen worden - unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch den Rat.
Und diese Genehmigung ist nun einstimmig erfolgt - ebenso wie die Zustimmung, die erforderlichen Mittel für die Gehwegsanierung bereitzustellen. Denn eingeplant war dieses Geld im Gemeindehaushalt bislang nicht. Konkret geht es um 38.000 Euro - eine Summe, in die die Gemeinde bereits eine gewisse Sicherheit einkalkuliert hat, für den Fall, dass es zu Preiserhöhungen kommen sollte. Wichtig für alle Anwohner, die in diesem Bereich wohnen: „KAG-Beiträge fallen nicht an“, wie Philipp Conze ausdrücklich betonte.
Lesen Sie auch:
Da der Gehweg in der Baulast der Gemeinde liegt und der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient, könnten hierfür zwar grundsätzlich Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) veranlagt werden. Diese Beiträge zur Beteiligung der Anlieger an den Straßenbaukosten sind in NRW inzwischen jedoch faktisch abgeschafft. An die Stelle der Anlieger-Anteile tritt seit einigen Jahren eine Förderung des Landes, die auf der Grundlage der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge an die Städte und Gemeinde gewährt wird. Für die Erneuerung der Gehwege soll diese Förderung beantragt und in Anspruch genommen werden.