Grevenstein. Plötzlich steht Carl-Clemens Veltins vor einer neuen Herausforderung: Hat er genug Geld für seine Klage gegen seine Schwestern?

Muss Carl-Clemens Veltins jetzt selbst erst einmal sehr, sehr tief in die Tasche greifen? Denn nach einem Interview mit der Westfalenpost Meschede droht ihm zunächst eine hohe Zahlung an das Landgericht Arnsberg.

Das Landgericht liest mit

Wie berichtet, hat der 61-Jährige seine beiden Schwestern verklagt – und verlangt ein höheres Erbe. „Es geht dabei um viel Geld, ich rechne mit rund 30 Millionen Euro“, sagte er gegenüber unserer Zeitung wörtlich. Er habe es sich in der Vergangenheit nicht leisten können, für eine Klage finanziell in Vorleistung gehen zu können. Jetzt habe er „gute Freunde“ gefunden, die ihn unterstützten.

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Nach Medienberichten ist in der Klage ein vorläufiger Streitwert von einer Million Euro angegeben worden. „Die Klage liegt dem Landgericht schon länger vor“, so Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier auf Anfrage. Dafür ist ein Vorschuss zu den Gerichtskosten von rund 17.000 Euro zu zahlen, der schon bezahlt sein soll. Das Interview mit der Westfalenpost ist aber auch am zuständigen Landgericht Arnsberg gelesen worden: Das bestätigt Dr. Alexander Brüggemeier.

Gelassene Reaktion bei Veltins

Carl-Clemens Veltins ist deshalb aufgefordert worden, zu dem Streitwert Stellung zu beziehen – wenn es um 30 Millionen Euro geht, müsste der Gerichtskostenvorschuss auch angepasst werden. Er muss jetzt eine Stellungnahme dazu einreichen. Die Summe, die jetzt als zu zahlender Vorschuss im Raum steht, wären 360.000 Euro insgesamt, bestätigt das Landgericht. Carl-Clemens Veltins müsste also rund 340.000 Euro noch nachzahlen.

Carl-Clemens Veltins reagiert gelassen auf die Reaktion des Gerichtes - er wolle deswegen nicht auf die Richter schimpfen, sagt er auf Anfrage. Er könne auch für diesen Fall auf die Unterstützung seiner Freunde zurückgreifen: „Wir sind darauf vorbereitet.“ Es bleibe bei der Klage.

Kosten zunächst eigentlich gering halten

Erst dann würde überhaupt seinen Schwestern die Klage zugestellt. Eigentlich ist es üblich, am Beginn eines Verfahrens die Kosten anfangs möglichst niedrig zu bekommen, damit man so in Vorkasse geht. Würde der Kläger gewinnen, hätte er ja hinterher keine Probleme, die höhere Summe zu bezahlen.

Carl-Clemens Veltins lebt heute in Berlin. Bald 30 Jahre nach dem Tod seiner Mutter Rosemarie, läuft für ihn die Zeit ab, um sein Pflichtteil noch einklagen zu können. Er sagt: „Als ich zur Testamentseröffnung gar nicht erst eingeladen wurde, wurde mir klar, dass etwas nicht stimmte. Später, als ich mit meinen Geschäften pleiteging, konnte ich es mir schlicht nicht leisten für eine Klage in Vorleistung zu gehen.“