Meschede. Wer Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigerte, bekam es bisher mit der Stadt Meschede zu tun. Das ist jetzt vorbei.
Die Stadt Meschede kümmert sich nicht mehr um säumige Gebührenzahler für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Pressesprecher Jörg Fröhling bestätigte diese Neuerung auf Anfrage. Sie betrifft alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Zuvor hatten die Städte Hürth und Eschweiler die Änderung öffentlich gemacht. Grund ist eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in NRW.
WDR muss sich selbst kümmern
Bislang galt, wenn jemand hartnäckig nicht für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender bezahlte: „Die Vollstreckung ist Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden.“ Das bedeutete: Die heimischen Kommunen wie Meschede mussten die Zwangsvollstreckung zugunsten von ARD, ZDF und Deutschlandradio übernehmen. In Nordrhein-Westfalen muss sich der WDR seit Beginn des Jahres 2024 selbst darum kümmern.
„Für die Stadtverwaltung bedeutet dies in der Tat eine Entlastung: Der Kostenbeitrag pro Vollstreckungsersuchen stand im Regelfall in einem Missverhältnis zum Kosten- und Arbeitsaufwand, der bei der Stadtverwaltung für diese Aufgabe entstanden ist“, erklärte Meschedes Pressesprecher..
Gerichtsvollzieher wird beauftragt
Jetzt gilt: „Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen wahr.“ Die Zahlungspflicht gilt also weiterhin, der WDR ließ auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass er den Gerichtsvollzieher beauftragt, sollten mehrere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht erfüllt werden.
Mit Stand vom Februar 2024 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Die Sender drängen auf eine Erhöhung, Teile der Politik lehnen die Forderung ab.