Schanze. Ein unglaublicher Vorfall hat sich an der Skihütte Schanze bei Schmallenberg ereignet. Was genau passiert ist und wie die Reaktion war.

Es ist eine unglaubliche Sauerei und dagegen hat sich die Alm- und SkihütteSchanze gewehrt - mit Erfolg, wie sich jetzt herausgestellt hat. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte ein Mitarbeiter am Telefon, dass sich der Verursacher, nachdem er das Posting bei Facebook - vermutlich mit Entsetzen - gesehen hatte, inzwischen in Schanze gemeldet und für sein Verhalten entschuldigt habe. Für eine weitere Stellungnahme war dort niemand zu erreichen.

Aber von vorn: Am Montag (19. Februar) hat ein Mann dort auf der Terrasse des beliebten Ausflugslokals sein großes Geschäft erledigt. Was ihm offensichtlich nicht bewusst war: Eine Überwachungskamera hat alles gefilmt - und diese Bilder hat die Skihütte Schanze auf Facebook veröffentlicht. Auch das Nummernschild ist zu sehen - demnach handelt es sich um einen Besucher aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis.

Ruhetag am Montag

„Es gibt Sachen im Leben, die hat man auch noch nicht erlebt!“, hieß es in dem Post dazu. Um 17.22 Uhr habe sich der Vorfall ereignet. Montags herrscht dort Ruhetag. „Einen Hund würde man als Erziehung mit der Nase rein stürzen - es gibt so viel Wald und freie Gegend, wo man sein Geschäft machen kann!“, hieß es weiter.

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Mehr als 100 Kommentare werden unter dem Beitrag der Skihütte gepostet. Fassungslosigkeit über solch ein Verhalten wird dort bekundet: „Unglaublich!“, „Ohne Worte!“, „Ekelerregend!“, „Beweise sind vorhanden. Anzeige erstatten!“ „Was für ein Mensch. Ohne Anstand!“

Öffentliche Toilette vor Ort

Auch aus den Kommentaren ist zu entnehmen, dass es dort sogar eine zugängliche Toilette gegeben hätte. Was den Vorfall noch unglaublicher macht.

Aber darf man Fotos mit Personen von einer Überwachungskamera eigentlich ins Internet stellen, ganz egal wie groß der Ärger ist? Dazu erklärt der Pressesprecher der Polizei, Michael Schemme: „Auch in dieser Situation gilt das Recht am eigenen Bild. Erstattet der Abgebildete eine Anzeige, wird die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten.“ Was aber auch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Dass es sich in einem solchen Fall „in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit“ handele, „die mit einer Geldbuße von 5 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden kann“, heißt es von Seiten des Ordnungsamtes der Stadt Schmallenberg auf Anfrage der Redaktion. In der Praxis komme es aber „sehr selten“ zu Ordnungswidrigkeitsverfahren. In den letzten Jahren habe es dazu keine Verfahren im Bereich der Stadt Schmallenberg gegeben.