Meschede/Schmallenberg. Bei der katholischen Kirche ebbt die Zahl der Austritte ab. Termine an den Amtsgerichten Meschede und Schmallenberg sind schnell zu bekommen.

Weiterhin treten zahlreiche Menschen aus der Kirche aus. Ein Rekordjahr wie 2022 ist 2023 aber nicht geworden - zumindest bei der katholischen Konfession. Jetzt liegen die Zahlen der Amtsgerichte Meschede und Schmallenberg vor.

Rekordwert im Jahr 2022

Bundesweit waren 2022 exakt 522.821 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten – im Erzbistum Paderborn hatte es einen Anstieg um 65 Prozent gegeben. Auch die evangelische Kirche verzeichnete eine ähnliche Entwicklung. 2022 hatten in Deutschland rund 380.000 Protestanten ihren Abschied erklärt - ein neuer Rekordwert und eine Steigerung um nochmals ein Drittel. Dieser Trend war damals auch für Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg feststellbar.

Blick auf das Amtsgericht in Meschede: Termine sind hier mit wenig Vorlauf erhältlich.
Blick auf das Amtsgericht in Meschede: Termine sind hier mit wenig Vorlauf erhältlich. © WP | Archiv

Am Amtsgericht Meschede hatte sich die Zahl der Kirchenaustritte nahezu verdoppelt: Im Jahr 2022 waren 84 (evangelische Mitglieder) und 610 (katholischer Mitglieder) ausgetreten, im Jahr davor waren es noch 58 und 316. Am Amtsgericht Schmallenberg gab es vergleichbare Zahlen: Im Jahr 2022 erklärten 34 evangelische und 312 katholische Mitglieder ihren Austritt, ein Jahr zuvor waren es noch 15 und 173.

Vorläufige Statistik

Für 2023 liegt jetzt die endgültige Statistik vor. Nach einer Abfrage dieser Zeitung meldeten die Amtsgerichte die Zahlen für Januar bis inklusive Dezember. In Meschede erfolgten 85 Austritte aus der evangelischen Kirche und 369 aus der katholischen Kirche. Schmallenberg meldete 29 evangelische und 184 katholische Austritte. Zumindest bei der katholischen Kirche sieht es danach aus, dass sich die ganz große Welle abgeschwächt hat.

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Die formalen Hürden für den Austritt sind nicht hoch: Wer aus der Kirche austreten will, benötigt einen Termin bei seinem Amtsgericht oder es muss eine notarielle Beglaubigung schriftlich eingereicht werden. Für das Verfahren zur Entgegennahme der Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Die Personen müssen sich außerdem ausweisen. Trotz allerlei Papier ist das Prozedere in der Regel binnen weniger Minuten erledigt.

Termine innerhalb von Tagen

Vor allem in Großstädten wird eine Austrittswelle teilweise dadurch gebremst, dass nur Termine mit viel Vorlauf über Wochen und Monate zu bekommen sind. Das ist im heimischen Raum anders. „Bei uns bekommt man Termine innerhalb von Tagen“, erklärte Direktorin Doris Goß vom Amtsgericht Meschede. „Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Kontaktaufnahme. Die Mitarbeiterin klärt mit den Anrufenden ab, was sie an Unterlagen mitbringen müssen und stimmt auch sofort einen Termin ab. Wenn die Austrittswilligen eine E-Mail-Adresse haben, werden ihnen die notwendigen Formulare vorab per E-Mail übersendet, sodass sie diese dann zu dem Termin direkt mitbringen können und alles noch schneller geht.“

Das Amtsgericht Schmallenberg in Bad Fredeburg.
Das Amtsgericht Schmallenberg in Bad Fredeburg. © WP | Leandra Stampoulis

In Meschede wird daher auf ein Online-Terminvergabe-Tool, mit dem andere Gerichte arbeiten, verzichtet. „Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier herrscht die – wohl auch korrekte – Erfahrung, dass durch die direkte telefonische Kontaktaufnahme die Terminvergabe zügiger und flexibler erfolgen kann“, so Goß. Auch am Amtsgericht in Bad Fredeburg gibt es in der Regel keine langen Wartezeiten: Direktor Ralf Fischer nennt „zwischen zwei bis fünf Tagen“.

Was neben der Steuer wegfällt

Die Folgen der Entscheidung aus kirchlicher Sicht: Für Christen, die sich für den Austritt entscheiden, bedeutet dieser Verwaltungsvorgang nicht nur den Wegfall der Kirchensteuer. Auf der Internetseite des Erzbistums Paderborn wird darauf hingewiesen, dass die formale Zugehörigkeit zur katholischen Kirche in der Regel die Voraussetzung ist für eine kirchliche Trauung, ein kirchliches Begräbnis, den Empfang der Kommunion, Firmung, Beichte und Krankensalbung, die Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamtes, bei einigen Anstellungsverhältnissen in der Kirche oder der Übernahme von einigen kirchlichen Funktionen und Ämtern. Gleichwohl gilt man auch nach dem Kirchenaustritt als getaufter Christ.

Betont wird auch, dass die Tür für eine Rückkehr immer offen stehe. Eine Wiederaufnahme erfolge dann bei der katholischen Kirche selbst. Dasselbe gilt auch für die Evangelische Kirche, die sich auch offen für Rückkehrer zeigt, aber auch auf die Konsequenzen hinweist, die von der Taufe über die Hochzeit bis hin zur kirchlichen Trauerfeier reichen. „Die Entscheidung beeinflusst auch, ob die Kirche mit ihrem karitativen und sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zu einer menschlichen Lebensgestaltung in unserer Gesellschaft leisten kann“, heißt es dazu.