Meschede. Eine Meschederin wird von Hund gebissen, die Besitzer tun nichts. Welche Regeln gelten für Hundehalter in Meschede? Was sagt eine Hundetrainerin?

Am helllichten Tag ist eine junge Frau aus Meschede mit ihrem Hund unterwegs im Hennepark, als ihr ein mittelaltes Pärchen mit drei Hunden auffällt: Ein Weimaraner, ein großer weißer Schäferhund-Mix und ein kleiner zotteliger Hund. Der Weimaraner ist ohne Leine unterwegs. Die Stimmung zwischen den vier Hunden auf dem schmalen Weg ist angespannt - der weiße große Hund reißt den Besitzer von den Füßen, weil er an den Hund der jungen Frau heran möchte. Gebell und Unruhe; und plötzlich wird der jungen Frau von hinten ins Bein gebissen. Sie hat Angst, geht schnell davon - der Weimaraner verfolgt sie. Von den Haltern der Hunde kommt keine Entschuldigung und auch keine Reaktion darauf, dass sie darum bittet, den Weimaraner zurückzurufen.

Eine solche Situation ist ein Albtraum für viele - und zwar nicht nur für Hundebesitzer. Auch Menschen ohne Hund können in einer solchen Situation Angst bekommen oder sogar verletzt werden. Unter anderem deswegen ist im Ortsrecht der Stadt Meschede eindeutig verankert: „Tiere dürfen nur von Personen mitgenommen werden, die von ihrer körperlichen Konstitution her ausreichend auf diese einwirken können. Tierhalter und diejenigen, denen die Aufsicht über die Tiere übertragen ist, haben dafür zu sorgen, dass diese nicht aufsichtslos umherlaufen, keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen, Sachen nicht beschädigen und die Verkehrsflächen und Anlagen nicht beschmutzen.“

Mehrere Verstöße gegen das Ortsrecht - Ordnungswidrigkeiten

Hier sind also in der oben geschilderten Situation gleich mehrere Verstöße zu finden: Die Person konnte ihren Hund nicht halten, dieser hat eine andere Person gefährdet und geschädigt. Laut des Ortsrechts ist das eine Ordnungswidrigkeit - und müsste theoretisch mit einer Geldstrafe bestraft werden. „Die Bußgeldhöhe hängt immer von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen“, erklärt die Stadt Meschede auf Nachfrage. Im Landeshundegesetz sind Strafen bis zu 100.000 Euro festgesetzt - die Bußgeldhöhe liege generell aber deutlich darunter, zwischen 75 und 100 Euro.

Zudem gilt: „Hunde sind auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb des gesamten Stadtgebietes an der Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.“ Dagegen wurde mit dem freilaufenden Weimaraner verstoßen, denn der Hennepark gehört zu den städtischen Anlagen.

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An den meisten Orten im Mescheder Stadtgebiet gilt Leinenpflicht - die Leine kann dabei eine Lebensversicherung für sich und andere sein.
An den meisten Orten im Mescheder Stadtgebiet gilt Leinenpflicht - die Leine kann dabei eine Lebensversicherung für sich und andere sein. © dpa | Christophe Gateau

Hundetrainerin: Leine ist Lebensversicherung, Respekt und Pflicht

„Die Leine sollte generell als Lebensversicherung angesehen werden“, sagt Michaela Tillmann, Hundetrainerin aus Eversberg. „Für mich, für meinen Hund, aber auch für andere Hunde und Menschen.“ Sie hat ebenfalls von dem Vorfall gehört, nennt das Verhalten der Mehrhundehalter eine Unverschämtheit. „Wenn mir ein angeleinter Hund entgegenkommt, sollte ich schon alleine aus Respekt meinen Hund sofort zurückrufen und anleinen. Und wenn der Rückruf nicht funktioniert, muss der Hund eh an der Leine bleiben.“

Ich bin der Meinung, jeder Mensch sollte vor Anschaffung eines Hundes einen Eignungstest machen, ob er überhaupt dafür geeignet ist, einen Hund zu halten.
Michaela Tillmann, Hundetrainerin aus Eversberg

In einer zusammengehörigen Hundegruppe entsteht schnell eine Gruppendynamik, erklärt die Hundetrainerin: Wenn ein Hund ein Verhalten zeigt, kopieren ihn seine Rudelmitglieder schnell. Dadurch kommt in negative Begegnungen mit einem Mehrhundehalter oft mehr Dynamik rein als in Begegnungen mit zwei einzelnen Hunden. Vermutlich, überlegt Michaela Tillmann, waren die Hunde unzureichend sozialisiert und trainiert - dafür wären die Hundehalter zuständig.

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„Ich bin der Meinung, jeder Mensch sollte vor Anschaffung eines Hundes einen Eignungstest machen, ob er überhaupt dafür geeignet ist, einen Hund zu halten“, sagt sie. Und auch dann muss natürlich jeder Mensch einen für sich passenden Hund aussuchen - Schäferhunde und Weimaraner gehören zu den anspruchsvolleren Rassen und sind nicht für jedermann geeignet. Außerdem sollten nach gefährlichen Verhaltensweisen durchaus auch eine Leinenpflicht oder ein Besuch der Hundeschule verordnet werden können.

„Bei solchen Vorfällen braucht man sich nicht wundern, dass man als Hundehalter immer mehr Auflagen und Verbote bekommt“, erklärt die Trainerin weiter. Das Problem an der Sache ist, dass durch das Öffentlichwerden solcher Vorfälle oft auch diejenigen ins schlechte Licht gerückt werden, die eigentlich gar nichts falsch machen. Deswegen ist für Michaela Tillmann wichtig, klarzustellen: „Ich kenne genug ganz tolle Schäferhunde, und genug Halter, die mit ihren problematischen Hunden lange und hart arbeiten, um das hinzubiegen. Nicht alle verhalten sich so respektlos.“