Bad Fredeburg. Ein Mann sticht im Bus auf eine junge Frau ein. Versuchter Totschlag lautet der Vorwurf am Amtsgericht in Bad Fredeburg. Die Details.

Der Vorwurf lautet: versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieser brisante Fall wird am Mittwoch (7. Februar) um 11 Uhr am Amtsgericht in Bad Fredeburg verhandelt. Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Insgesamt sind sechs Zeugen geladen, darunter auch die junge Frau, die im Bus angegriffen worden war. Der Angeklagte ist wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft und befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Tattag ist der 7. März 2023: Der Angeklagte soll an diesem Tag vormittags mit einem (von einem Unbekannten entliehenen) Seat von Köln nach Schmallenberg gefahren sein - ohne gültigen Führerschein. Gegen 15.40 Uhr soll der Angeklagte dann in dem Bus der Linie S20 zwischen Grafschaft und Schmallenberg die junge Frau angegriffen haben.

Heftige Gegenwehr

„Der Angeklagte soll sie zunächst gewürgt haben. Anschließend soll er versucht haben, mit einem Messer, welches eine Klingenlänge von ca. elf Zentimetern aufwies, die Zeugin in den Bauch zu stechen, um sie zu töten“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Und weiter: „Einem Stich konnte die Zeugin ausweichen. Der zweite Stich durchstach zwar die Jacke der Geschädigten, verletzte diese jedoch nicht.“ Der Zeugin soll es schließlich durch heftige Gegenwehr gelungen sein, den Angeklagten von ihr wegzutreten.

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Als der Busfahrer die Auseinandersetzung bemerkt hatte, machte dieser eine Vollbremsung, wodurch der Angeklagte das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel. „Anschließend soll sich der Angeklagte wiederum auf die Geschädigte gestürzt haben, um seinen Plan, die Zeugin zu töten, in die Tat umzusetzen“, steht es weiter in der Pressemitteilung. „Dem Opfer soll es dann erneut gelungen sein, den Angeklagten durch Tritte auf Distanz zu halten. Aufgrund der heftigen Gegenwehr der jungen Frau soll der Angeklagte dann von seinem Opfer abgelassen und an der nächsten Haltestelle den Bus verlassen haben.“

Das Amtsgericht in Bad Fredeburg.
Das Amtsgericht in Bad Fredeburg. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

Der Angeklagte befand sich laut Gericht nach einem Haftbefehl bereits einen Tag später (8. März) in Untersuchungshaft. Mit Beschluss des Landgerichts Arnsberg im Juli 2023 wurde der Haftbefehl jedoch aufgehoben und der Angeklagte aus der Haft entlassen. Mit einem weiteren Beschluss des Landgerichts Arnsberg im Juli 2023 wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen versuchten Totschlags abgelehnt und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Schmallenberg eröffnet.

Seit Dezember 2023 wieder in Untersuchungshaft

„Da der Angeklagte nach seiner Freilassung untergetaucht war, erließ das Amtsgericht Schmallenberg im Oktober 2023 einen neuen Haftbefehl. Am 19. Dezember 2023 konnte der Angeklagte schließlich in Aachen festgenommen werden und befindet sich seit diesem Zeitpunkt wieder in Untersuchungshaft“, heißt es in der Pressemitteilung des Amtsgerichts.

Handelt es sich nun um versuchten Totschlag oder gefährliche Körperverletzung? Diese Frage muss Richter Ralf Fischer in der Hauptverhandlung klären. Die Frage des freiwilligen Rücktritts von der Tat steht im Raum, wie er erklärt, und ist entscheidend für den Ausgang der Verhandlung.