Meschede. Starke Schneefälle und Glätte im Hochsauerland: Am Mittwoch fiel die Schule vor Ort aus. Für Donnerstag gibt es eine erneute Entscheidung.

Die Wetterdienste haben eine Extremwetterlage für Mittwoch, 17. Januar, im Hochsauerlandkreis vorhergesagt. Gerechnet wird mit starken Schneefällen und Glätte. Das hatte auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Teilen des Regierungsbezirkes Arnsberg. Auch für Donnerstag, 18. Januar, ist jetzt eine Entscheidung gefallen.

Vier Kreise betroffen

Wegen des Wetters wird es erneut in Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg keinen schulischen Präsenzbetrieb gegeben. Betroffen sind laut der Voraussage die folgenden Kreise: Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein.

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Was sich nicht geändert hat, ist diese Einschätzung: „Die genaue räumliche Einordnung sowie die Intensität sind derzeit noch unsicher. Mit größeren Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr ist zu rechnen“, teilte die Bezirksregierung mit.

Anordung der Bezirksregierung

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ werde daher ein regionales Ruhen des Präsenzbetriebs für die Schulen angeordnet. Die Leitungen der Schulen entscheiden im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schule über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz.

Die Lehrkräfte werden – unabhängig von dieser Regelung – ihren Dienst antreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Sie können auf Anordnung der Schulleitung Distanzunterricht auch von einem anderen Ort als der Schule erteilen, heißt es. Eltern und Träger des Ganztags sollen von der Schule rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen informiert werden. Kinder, die regelmäßig im Ganztag betreut werden, können bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Träger ein solches Angebot erhalten.

Betreuung gewährleistet

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, wird eine angemessene Betreuung durch die Schulen gewährleistet sein, so die Bezirksregierung.