Meschede. Das neue E-Rezept kommt zum 1. Januar 2024 auch in Meschede zum Einsatz. Patienten müssen dann vor allem an eine Sache denken.
Die heimischen Arztpraxen und Apotheken bereiten sich auf den Einsatz elektronischer Rezepte vor. Zum 1. Januar soll diese Neuerung bundesweit eingeführt werden - und fast alle müssen mitmachen; es gibt nur wenige Ausnahmen. „Wir befinden uns schon seit einiger Zeit im Probelauf und es läuft ganz gut an“, sagt Jörg Tigges, der Sprecher der Hausärzte in Meschede und Umgebung. Gemeinsam mit dem Apotheker Rudolf Wilmers möchte er auf die Neuerungen für die Patientinnen und Patienten aufmerksam machen.
Im Quartal einlesen
Ganz wichtig künftig: die Gesundheits- bzw. Versichertenkarte. Sie muss im laufenden Quartal in der Praxis eingelesen sein, sonst können keine Rezepte ausgestellt werden. Schon bislang war ohne die Versichertenkarte eigentlich kein Praxis-Besuch möglich - „künftig“, so Jörg Tigges, „geht mit Blick auf Medikamente gar nichts mehr ohne.“ Denn: Das elektronische Rezept kann erst auf einen zentralen Computer-Server geladen werden, wenn zuvor die Versichertenkarte als Zugang eingesetzt worden ist. Von diesem Server kann das Rezept dann in der Apotheke ausgelesen werden; auch muss eine Freischaltung, bevorzugt mit der Versichertenkarte, erfolgen.
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So jedenfalls wird der Regelfall sein. Natürlich gibt es in Deutschland mehrere Ausnahmen: So ist das E-Rezept zunächst nur für Medikamente von Kassenpatienten verfügbar. Wer privat versichert ist oder ein Privatrezept erhält, bekommt weiterhin die klassische Papierform. Doch auch hier arbeiten die Versicherer an einer Umstellung auf den elektronischen Weg. Darüber hinaus gilt: Hilfsmittel wie Verbandmaterial müssen nach wie vor auf dem rosa Kassenrezept verordnet werden. Und auch Betäubungsmittelrezepte können noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.
Zwei weitere Möglichkeiten
Für die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten läuft es aber ab dem 1. Januar so, dass sie ihre Versichertenkarte in der Apotheken einlesen lassen, damit die Verschreibung abrufbar ist. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Alternativen: über die E-Rezept-App der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (www.gematik.de) oder einen ausgedruckten Token; das ist eine Art von Code. Diese zuletzt genannten Wegen sehen Tigges und Wilmers allerdings skeptisch: „Der Ausdruck eines E-Rezeptes als Token sollte vermieden werden, weil diese Option deutlich Mehrarbeit bedeutet“, sagen sie. Und: „Die App funktioniert nur mit einer Pin, die der Patient persönlich bei seiner Krankenkasse abholen oder per Identifikationsverfahren anfordern muss.“
Trotzdem lautet ihr Fazit: „Das E-Rezept ist mit verschiedenen Einschränkungen nutzbar. Um einen reibungslosen Start zu gewährleisten, ist Ihre Mitarbeit und Ihre Geduld erforderlich.“ Denn gerade in der Anfangsphase rechnen sie mit Schwierigkeiten: So ist bei E-Rezepten eine Korrektur nur im begrenzten Umfang möglich, sonst muss das Rezept in der Praxis neu ausgestellt werden, wenn beispielsweise das verschriebene Medikament nicht lieferbar ist. Weitere Punkte: Die Bearbeitung eines E-Rezeptes ist in der Apotheke ist zeitintensiver, wie die Versorgung von Heimpatienten funktionieren soll, ist bis heute nicht geklärt, und es sei vor allem am Anfang mit Systemabstürzen zu rechnen, die zu Verzögerungen führen werden.
Einführung ab Januar ist Pflicht
Das elektronische Rezept bietet nach Ansicht von Tigges und Wilmers aber auch Vorteile: „Wenn Sie demnächst ein Rezept in Ihrer Praxis bestellen, nachdem Sie Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal in der Praxis bereits eingelesen worden war, können Sie die Medikamente in der Regel am Folgetag in einer beliebigen Apotheke unter Vorlage der Versichertenkarte abholen - ohne das Rezept vorher in der Praxis abholen zu müssen.“ Dringend benötigte Medikamente können auch direkt in der Praxis freigegeben werden.
Eine Wahl haben die Ärzte wie auch Apotheker aber ohnehin fast nicht: Sie müssen ab 1. Januar 2024 das E-Rezept einführen - trotz aller Einschränkungen. Praxen, die sich weigern, können zwar vorerst weiterhin Rezepte auf Papier ausstellen, bekommen aber Abzüge in der Vergütung. Als Sprecher der Hausärzte glaubt Jörg Tigges allerdings: „Auf lange Sicht, wenn alle anderen Anwendungen praktikabel integriert sind, ist das E-Rezept für alle eine echte Bereicherung.“