Meschede. In Meschede wird wieder verstärkt gebettelt - dabei gibt es Grenzen des Erlaubten. Was die Stadt Meschede und die Polizei im HSK dazu sagen.

Sie knien sich nieder und liegen auf den blanken Steinen. Sie stehen vor Eingängen und zeigen mit winkenden Gesten an: „Gebt mir Geld!“ Oder sie bauen Kunstwerke aus Sand mitten in der Fußgängerzone von Meschede und hätten gern eine Belohnung dafür. In Meschede tauchen neuerdings wieder Bettler auf. Was daran auffällig ist: Es handelt sich um Auswärtige und sie kommen vor allem an stark frequentierten Tagen, zum Beispiel wenn Wochenmarkt ist.

Nicht festhalten oder berühren

Die Stadt Meschede stellt vorab klar: „Es gibt derzeit weder Hinweise noch Beschwerden zu aggressivem Betteln.“ Darunter fällt, wenn Passanten bedrängt, festgehalten oder berührt werden. Das ist verboten und kann sanktioniert werden. „In so einem Fall wäre es zunächst sicher angebracht, dem Bettelnden klar zu sagen, dass er dieses Verhalten unterlassen und Abstand halten soll. Ist die Situation auf diese Weise nicht zu klären, kann man den Fachbereich Ordnung oder – außerhalb dessen üblicher Dienstzeiten – die Polizei informieren“, heißt es dazu bei der Stadt Meschede.

Knieend in der Fußgängerzone: Eine Archiv-Aufnahme aus der Fußgängerzone von Meschede.
Knieend in der Fußgängerzone: Eine Archiv-Aufnahme aus der Fußgängerzone von Meschede. © Oliver EickhofF

Nicht nur dienstags und freitags, sondern auch an anderen Wochentagen wurden die Bettler nach Angaben des Ordnungsamtes gesehen. Ob es sich um auswärtige Personen handelt, wie von dieser Zeitung beobachtet, dazu hat die Behörde keine Erkenntnisse. Ob Meschede ein attraktives Pflaster ist, weil die Menschen hier vermögender oder freigiebiger als anderswo sind, dazu gab es in der Vergangenheit bereits Spekulationen. Das Ordnungsamt sagt dazu nur: „Die letzten Fälle von aggressivem Betteln, die der Stadt Meschede bekannt sind, liegen schon nahezu acht Jahre zurück. Wenn man diese Frist als Indikator bewertet, ist Betteln – zumindest in einer wie auch immer organisierten Form - in Meschede ein eher seltenes Phänomen.“

Zuletzt im Jahr 2019

Bei der Polizei sind hingegen Fälle aus dem Jahr 2019 registriert. Die Beamten bewerteten die Sachlage grundsätzlich auch anders: Nach Einschätzung der Behörde sind die Betroffenen meistens ein sehr kleines Rädchen von organisierten Banden und müssen abends ihre Einnahmen freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Es sei nicht unüblich, dass sie mit Fahrzeugen in eine Stadt gebracht, abgesetzt und abends wieder abgeholt würden.

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Ermittlungen finden bei der Polizei im Hochsauerlandkreis in diesem Bereich momentan allerdings nicht statt. Dabei werden Strafanzeigen grundsätzlich von den Beamten erstattet, wenn es sich um „betrügerisches Betteln“ handelt, also dem Vortäuschen einer Notlage, vermeintlichem Sammel für eine nicht existierende Organisation oder beim unerlaubten Verwenden von geschützten Markenzeichen.

Sandburgen und Musik geduldet

Und was ist mit jenen, die nicht nur die Hand aufhalten, sondern Sandburgen bauen oder musizieren? Für sie ist ebenfalls die Stadt Meschede zuständig. Dort heißt es: „Rein formal betrachtet wäre es notwendig, für eine Nutzung des öffentlichen Raumes – also Straßen, Wegen und Plätzen – eine Sondernutzung zu beantragen. Das würde – wieder rein formal betrachtet – aber nicht nur für Sandburgen oder Kunstwerke, sondern auch für z.B. Straßenmusik oder -kunst gelten.“

Allerdings gehört im konkreten Fall auch in die Betrachtung dazu, ob eine solche Aktion nicht überwiegend künstlerischen Charakter hat, übermäßig viel Raum in Anspruch genommen wird, eine Verkehrsgefährdung vorliegt oder Passanten belästigt oder eingeschränkt würden. Der „künstlerische Charakter“ liegt dabei sicher immer im persönlichen Empfinden; es gebe aber keinerlei Hinweise, dass durch diese „Sandkunst“ Einschränkungen oder Belästigungen vorlägen oder sie im Zusammenhang mit aggressivem Betteln stünden.

Hinweise nehmen das Ordnungsamt der Stadt Meschede unter 0291 / 205-0 oder die Polizei in Meschede unter 0291 / 90200 entgegen.