Bestwig. Die Bestwiger müssen sich 2024 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Es gibt allerdings auch gute Nachrichten in diesem Zusammenhang.

Die Bestwiger müssen sich für das kommende Jahr auf Gebührenerhöhungen einstellen. Es gibt allerdings auch durchaus gute Nachrichten in diesem Zusammenhang.

Denn: Die Gebührenerhöhungen, für die sich jetzt der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung ausgesprochen hat, fallen allesamt marginal aus. So wird, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung im Rat, die Gebühr für den Winterdienst am 1. Januar 2024 von 4 Cent pro Quadratmeter auf 5 Cent pro Quadratmeter steigen. Hochgerechnet laufe es in der Summe für die allermeisten Grundstückeigentümer damit auf eine Erhöhung im einstelligen Euro-Bereich hinaus, betonte SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer.

Auch der Winterdienst soll 2024 teurer werden - allerdings nur marginal.
Auch der Winterdienst soll 2024 teurer werden - allerdings nur marginal. © Stefan Pieper

Im Rahmen bleibt auch die Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren. Sie sollen 2024 von 89,60 Euro auf 90,44 Euro steigen. Hier schwingen allerdings deutlich mehr Zukunftssorgen mit, als bei der Winterdienstgebühr. Paul Theo Sommer verwies in diesem Zusammenhang auf die zurückliegenden zwei Jahrzehnte, in denen die Müllgebühren der Gemeinde Bestwig konstant gewesen seien. Erst 2022 habe es dann erstmals wieder eine Erhöhung gegeben, die mit 12,12 Euro massiv ausgefallen sei. Im vergangenen Jahr hatte es ebenfalls eine spürbare Erhöhung von 5,28 Euro gegeben.

Drastischen Anstieg angekündigt

Mit 84 Cent falle die Erhöhung in diesem Jahr dagegen zwar marginal aus, betonte Sommer. „Wir wollen nur hoffen, dass nach 20 Jahren Konstanz nun nicht 20 Jahre mit permanenten Kostenerhöhungen auf uns zukommen“, so Sommer mit Blick auf die Gebührenkalkulation und die entsprechenden Erläuterungen samt Ausblick der Gemeindeverwaltung.

Demnach hatte das Städtereinigungsunternehmen Lobbe im September eine Erhöhung der Abfuhrkosten und Gefäßmieten ab dem 1. Januar um 13,84 Prozent beantragt. Zudem hatte der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) für 2024 zunächst einen drastischen Anstieg der Entsorgungs- und Verwertungsgebühren angekündigt. Nach Aussage der Betriebsleitung hatten positive Ausschreibungen und die konsequente Nutzung von Einsparpotenzialen dann aber letztlich doch nur zu einer äußerst moderaten Erhöhung der Gebührensätze geführt.

Erhöhungen in Gebührenhaushalten dienen nicht dazu, den Gesamthaushalt der Gemeinde aufzubessern. Das kann man in der Öffentlichkeit gar nicht oft genug betonen.
Ralf Péus, Bürgermeister der Gemeinde Bestwig

Wesentliche Faktoren für die Berechnung und Festsetzung der gemeindlichen Abfallentsorgungsgebühr sind die Kostenpositionen Entsorgung bzw. Verwertung sowie die Abfuhrkosten und Gefäßmieten. Und sie seien allesamt, so betont die Gemeinde, nahezu nicht beeinflussbar. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Daten und Informationen sei davon auszugehen, dass auch künftig mit weiteren Kostensteigerungen insbesondere bei diesen Schlüsselpositionen zu rechnen ist. Im Verhältnis dazu seien mögliche Mehreinnahmen aus dem Dualen System nur als marginal zu bezeichnen und könnten einen weiteren Anstieg der Abfallentsorgungsgebühren in der Gemeinde Bestwig sicherlich nur äußerst minimal abmildern.

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Neben Paul Theo Sommer von der SPD verwiesen auch CDU-Fraktionschef Alexander Brockhoff und Grünen-Fraktionsvorsitzender Matthias Scheidt auf die Tatsache, dass Gebührenhaushalte der Kommunen kostendeckend zu führen seien. Bedeutet: Geld, das ausgegeben wird, muss über die Gebühren auch wieder hereinkommen. In der Kalkulation sei nachvollziehbar erklärt, warum die Erhöhung erforderlich wird, betonten alle drei Fraktionen. Damit seien die Erhöhungen alternativlos, so Scheidt. Bürgermeister Ralf Péus wies in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin, dass Erhöhungen in Gebührenhaushalten nicht dazu dienen, den Gesamthaushalt der Gemeinde aufzubessern. Das könne man in der Öffentlichkeit gar nicht oft genug betonen.

Veränderungen und Verschiebungen wird es bei den Kosten geben, die im Rahmen der Friedhofssatzung erhoben werden.
Veränderungen und Verschiebungen wird es bei den Kosten geben, die im Rahmen der Friedhofssatzung erhoben werden. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Veränderungen und Verschiebungen wird es bei den Kosten geben, die im Rahmen der Friedhofssatzung erhoben werden. Bei einigen der zahlreichen Positionen werden die Kosten steigen, bei anderen wiederum sinken. Unterm Strich läuft es bei sämtlichen Bestattungsformen allerdings auf eine Gebührenreduzierung hinaus. Zum Teil werden die Bestattungsgebühren hier um einige hundert Euro sinken. Besonders deutlich wird die positive Veränderung bei den Gebühren für pflegefreie Urnenrasen-Doppelgräber mit Edelstahlstele: Aktuell fallen hierfür Gebühren in Höhe von 4743,20 an. Im nächsten Jahr sollen es nur noch 3585,10 Euro sein.

Stabil bleiben im nächsten Jahr in der Gemeinde Bestwig die Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Stabil bleiben im nächsten Jahr in der Gemeinde Bestwig die Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. © FUNKE Foto Services | Markus Weissenfels

Stabil bleiben im nächsten Jahr in der Gemeinde Bestwig die Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt weiterhin 63 Cent pro Quadratmeter einleitender Fläche. Das Schmutzwasser - berechnet nach dem Frischwasserverbrauch - kostet weiterhin 2,91 Euro pro Kubikmeter plus Grundgebühr, die bei den meisten Trinkwasserzählern monatlich 9,80 Euro beträgt.