Hochsauerlandkreis. Die Debatte um das Verbot von Bleimunition beim Vogelschießen besorgt Schützen im HSK. Ein Schreiben aus Brüssel lässt nun Raum für Spekulationen.
Das von der EU-Kommission geplante Verbot von Bleimunition bei Schützenfesten beschäftigt Schützenvereine und Schützenbruderschaften seitdem bekannt wurde, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aus Umwelt- und Gesundheitsschutzgründen ein Verbot von bleihaltiger Munition durchsetzen möchte – und zwar ohne Ausnahme. Die Pläne, über die die Westfalenpost erstmals im Oktober 2022 berichtet hatte, werden nun konkret. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize Dirk Wiese aus Brilon geht davon aus, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2024, vermutlich aber früher, verabschiedet wird. „Das Zeitfenster ist nur begrenzt geöffnet“, so Wiese. Das Gesetz müsse vor der Europawahl, die am 9. Juni 2024 stattfindet, beschlossen werden.
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EU versichert: Schreiben erhält die nötige Aufmerksamkeit
Dirk Wiese hatte sich in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt und auf die die Sorgen der Schützen im Sauerland hingewiesen. Nun liegt die Antwort vor, die von den Referatsleitern für Binnenmarkt, Industrie, Umwelt und Unternehmertum, Giuseppe Casella, und Umwelt, Cristina De Avila, unterzeichnet wurde. Darin gibt es – erwartungsgemäß – keine Zusage, Schützenvereine von der Regelung auszunehmen.
„Ich kann Ihnen versichern, dass Ihr Schreiben sowohl vom Kabinett der Präsidentin als auch von uns die nötige Aufmerksamkeit erhalten hat. Wir werden uns insbesondere mit der Frage der Kosten der möglichen neuen Regelungen, auch für Schießanlagen, befassen. Bei der Fertigstellung unseres Vorschlags werden wir sicherstellen, dass er ausgewogen ist und dass alle positiven und negativen Auswirkungen unserer vorgeschlagenen Maßnahmen gleichermaßen berücksichtigt sind“, heißt in der Antwort. Die Kommission habe am 27. Februar 2023 den Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur sowie die damit verbundenen Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur erhalten und bewerte das Dossier derzeit. Dirk Wiese beurteilt die Antwort aus Brüssel dennoch positiv: „Sie hätten auch schreiben können, dass es keine Ausnahmen geben wird. Das haben sie aber nicht getan.“
Investition für Vereine und Bruderschaften erheblich
Die Erwartungshaltung des HSK-Politikers ist klar: Es ist wichtig, dass es für die Vereine und Bruderschaften möglichst schnell Rechtssicherheit gibt. Ich hoffe sehr, dass es entsprechende Ausnahmeregelungen geben wird. „Bei Schützenfesten fällt die Bleimunition auf Planen. Dabei findet keine Verunreinigung statt.“ Sollte es keine Ausnahmen vom Bleimunitionsverbot geben geht Wiese davon aus, dass es Übergangsfristen geben wird. „Das ist bei derartigen Gesetzgebungsfahren in der Regel so.“
Für die Vereine und Bruderschaften würde dies allerdings erhebliche Investitionen bedeuten – und das, obwohl sie durch die Coronakrise ohnehin schon finanziell ziemlich belastet sind. Die Schießstände und die Vogelstange müssten aufwendig umgebaut werden, damit sie Stahlkugeln standhalten können. Ein Umbau könnte zwischen 12.000 und 20.000 Euro kosten.
CDU-Politiker hatten bereits Ausnahmen gefordert
Mehrere CDU-Politiker aus NRW hatten bereits ihre Parteifreundin von der Leyen in einem Schreiben aufgefordert, sich für „großzügige Ausnahmen“ für das traditionsreiche Vogelschießen einzusetzen. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Europaabgeordneten Peter Liese auch CDU-Chef Friedrich Merz.