Meschede. Wer ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz steht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es gibt in dem Zusammenhang einen großen Irrtum.

Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, muss mit einer spürbaren Geldbuße rechnen. „Die Gebührensätze für solche Ordnungswidrigkeiten sind selbstverständlich nicht willkürlich gewählt, sondern sie orientieren sich am bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog“, sagt dazu Jörg Fröhling, der Pressesprecher der Stadt Meschede. Dennoch darüber aufgeregt hat sich jetzt ein 63-jähriger frühere Mescheder.

Verwarnung von 55 Euro

Er war in seiner Heimatstadt für einen Einkauf und „will keinen einzigen Euro mehr ausgeben. Die Parksituationen sind ohnehin schon eine Katastrophe“, wie er verärgert berichtete. Nach langem Suchen habe er endlich in der Zeughausstraße vor „Kotthoff’s Anna“ einen freien Parkplatz gefunden. Ordnungsgemäß habe er ein Ticket gezogen und nach der Rückkehr eine Verwarnung über 55 Euro erhalten. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass er seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte, meinte er.

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Dem widerspricht die Stadt Meschede: Die Markierung sei „gut und eindeutig erkennbar gewesen“. Daher sei die Verwarnung erteilt worden. Der Pressesprecher weist in dem Zusammenhang auf einen anderen Irrtum hin, der häufiger vorkommt: Menschen mit Behinderung legen lediglich ihren Behindertenausweis auf das Armaturenbrett - und meinen damit kostenfrei parken zu können.

Sonderausweis beantragen

„Das ist aber nicht ausreichend, um einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Wer einen Behindertenausweis mit dem Vermerk AG (für außergewöhnliche Gehbehinderung) hat, kann damit beim Fachbereich Ordnung der Stadt Meschede einen Sonderausweis beantragen. Dieser Sonderausweis berechtigt dann zur Nutzung von Behindertenparkplätzen“, so Fröhling.