Wehrstapel. Ein Eon-Werber hat in Wehrstapel versucht, eine Vertragsnummer einzusehen. Wie die Familie, die Polizei und Eon reagieren.
Ein Eon-Werber hat offenbar versucht, einen Senior in Meschede zu überrumpeln. Die Familie informierte sofort die Polizei. Die konnte den Mann tatsächlich auffinden und überprüfen.
>>>Lesen Sie auch: Nach Überfall auf junge Frau: Festnahme am Arbeitsplatz in Freienohl<<<
Das ist passiert
Am Montag hatte der Werber in Wehrstapel bei einem Senior, der nicht Kunde bei Eon war, geklingelt. Die Nachbarin sah beide Männer im Gespräch, weil sie im Garten die Wäsche aufhängte und kam hinzu. An der Haustür erklärte der Mann ihr, er müsse die Kontoauszüge des Seniors sehen, um über die Vertragsnummer erkennen zu können, ob die Tariferhöhung korrekt abgebucht worden sei.
Die Nachbarin verweigerte das, sagte die Töchter regelten die finanziellen Dinge. Aber er könne gern eine schriftliche Anfrage stellen. Das lehnte der Mann ab. Er werde das jetzt hier „gleich und sofort“ klären. Doch die Nachbarin schickte ihn weg. „Sie verhinderte Schlimmeres“, sagt eine Töchter, die sich an unsere Redaktion wandte.
Polizei informiert
Die Nachbarin informierte die Töchter und die riefen sofort bei der Polizei an. Die Beamten konnten den Mann dann tatsächlich noch in Wehrstapel aufgreifen und überprüfen. Laut Polizei-Pressesprecher Michael Schemme ergab das allerdings keinen Hinweis auf ein Verbrechen. Der Mann konnte sich ausweisen - er war tatsächlich im Auftrag von Eon unterwegs.
Werber oder „Drücker“ sind immer wieder in der Region unterwegs. Mal geht es um Glasfaserverträge, mal um Telefon- oder Stromanbieter. Laut Schemme melden sich manche Firmen bei der Polizei an, andere nicht. Für den Polizeipressesprecher ist allerdings klar: Sollte der Mann tatsächlich verlangt haben, die Kontoauszüge zu sehen, sei das ein klarer Warnhinweis.
Das sagt Eon
Auch Eon erklärt auf Nachfrage, man werde „den Sachverhalt umgehend und im Detail prüfen“. „Beratungsgespräche an der Haustür“ würden in der Regel durch von Eon beauftragte Außendienstmitarbeitende übernommen. „Sie sind ein unverbindliches Angebot und finden selbstverständlich nur dann statt, wenn die Kunden dies auch wünschen“, erklärt eine Eon-Sprecherin. Alle Außendienstler würden nach strengen Kriterien ausgewählt und umfassend zu Produkten und Verhaltenskodex geschult. Kundinnen und Kunden könnten sich jederzeit den Ausweis zeigen lassen.
Die Sprecherin bestätigt auch, dass ein Team von Außendienstmitarbeitern in Meschede unterwegs sei. Diese seien angewiesen, in den Beratungsgesprächen ausschließlich über Dokumente zu sprechen, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Energieliefervertrages relevant seien. Das könnten auch Kontoauszüge sein. „Es geht hier ausdrücklich nicht um die Abfrage vertraulicher Informationen, sondern lediglich um einen Abgleich der Kundendaten.“ Ob der Kunde in seinen Kontoauszügen nachschaut, entscheide er selbstverständlich selbst.
„Die genannte Umgangsform des Mitarbeiters entspricht nicht unseren Qualitätsansprüchen“, betont die Eon-Sprecherin. Man werde den geschilderten Fall gemeinsam mit dem Dienstleister prüfen und: „Sollte etwa eine Nachschulung notwendig sein, wird diese veranlasst.“
Das sagt die Verbraucherzentrale in Arnsberg
Die Verbraucherzentrale blickt grundsätzlich kritisch auf solche Haustürgeschäfte. Dass nämlich die Vermittler im Namen des Kunden gar nichts überprüfen, sondern einen Anbieterwechsel einleiten wollen, machten sie oft nicht deutlich. „Daher sollte man äußerst vorsichtig sein“, warnt Petra Golly, Leiterin der Arnsberger Beratungsstelle. Oftmals seien die Vertreter darin geübt, den Überraschungseffekt auszunutzen. „In der Haustürsituation ist man unvorbereitet und ist dadurch empfänglicher für die Anpreisungen des Werbers.“
Kontoauszüge solle man niemals Fremden zeigen oder gar überlassen. „Dort sind Bankverbindung und Vertrags- und Kundennummern hinterlegt, die dem Vertriebler beim Versuch, Neuverträge an den Mann und die Frau zu bekommen, nützlich sind. Zusammen mit Namen und Adresse reicht ihm das, um einen Wechselprozess einzuleiten.“ Wenig später erhalte der Kunde dann überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten – „der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass man es mitbekommen hat.“
Sie empfiehlt, sich an der Haustür nicht bedrängen zu lassen. „Nichts ist so eilig, dass es sofort entschieden werden muss.“ Man solle sich Unterlagen aushändigen lassen, die man in Ruhe prüfen oder mit jemandem besprechen kann. Vertragsabschlüsse per Unterschrift auf Tablets, ließen sich an der Haustür meistens gar nicht ausreichend prüfen.
Hat man doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist er zwar wirksam, man kann ihn aber in aller Regel widerrufen. Dafür hat man grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Wurde man nicht über sein Recht zum Widerruf informiert, erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Widerruf erfolgt am besten per Einschreiben. Eine Begründung muss nicht mitgeliefert werden. Auch der bisheriger Energieanbieter müsse so schnell wie möglich erfahren, dass man gar nicht kündigen wollte. Um zu klären, ob man noch widerrufen kann, oder einem gegebenenfalls noch weitere Rechte zustehen wie etwa eine Anfechtung, empfiehlt Golly eine Beratung durch die örtliche Verbraucherzentrale.
Was die Polizei rät
1. Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in die Wohnung zu lassen.
2. Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür genau an, zum Beispiel durch den Türspion oder das Fenster. Benutzen Sie die Türsprechanlage.
3. Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre. Ist keine Türsperre vorhanden, öffnen Sie nicht. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür.
4. Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis. Bei angeblichen Mitarbeitern eines Unternehmens lassen Sie sich einen Mitarbeiterausweis vorzeigen. Seien Sie dabei vorsichtig: auch Mitarbeiterausweise können Fälschungen sein. Lassen Sie sich von der Behörde oder dem Unternehmen telefonisch bestätigen, dass es sich um einen ordnungsgemäßen Mitarbeiter handelt. Wichtig: Suchen Sie sich die Telefonnummer selbst heraus und lassen sich keine Erreichbarkeit durch die unbekannten Personen vorlegen.
5. Lassen Sie nur Handwerker rein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Rufen Sie im Zweifel die Hausverwaltung oder den Hausmeister an, ob alles seine Richtigkeit hat.
6. Sind Sie allein, dann bitten Sie einen Nachbarn hinzu oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Zwei Personen haben die Besucher besser im Blick. Außerdem kann es auf die Täter abschreckend wirken, wenn Sie eine weitere Person hinzuziehen. Vereinbaren Sie deshalb mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, dass Sie sich gegenseitig beistehen, wenn Unbekannte an Ihrer Tür klingeln. Halten Sie dazu die Telefonnummern Ihrer Nachbarn immer griffbereit.
7. Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.