Meschede. Werber versuchen in Meschede bestehende Glasfaser-Verträge abzugreifen. Verbraucher sind verunsichert. Was gilt denn eigentlich vertraglich?

Oliver Eickhoff

Unabhängig von Werbern für Glasfaser-Anschlüsse, die an den Haustüren in Meschede klingeln: Wie ist eigentlich die Rechtslage? Besteht die Möglichkeit wieder zu wechseln oder es sich anders zu überlegen und den Glasfaseranschluss doch nicht legen zu lassen? Die Antwort der Verbraucherzentrale für den Hochsauerlandkreis lautet: „Es kommt darauf an.“

Es gibt Ausnahmen

Petra Golly von der Verbraucherzentrale für den Hochsauerlandkreis.
Petra Golly von der Verbraucherzentrale für den Hochsauerlandkreis. © Archiv

Leiterin Petra Golly erklärt: „In der Regel sind bereits bestehende Verträge einzuhalten. Ausnahmen könnten sich unter anderem aus dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auch der Art des Vertrages ergeben.“ Interessant für heimische Haushalte: Beim Glasfaser greift in der Regel folgende Ausnahme: Die Kunden haben zunächst einmal eine Willensbekundung abgegeben. Erst wenn der Ausbau beginnt, wird es ernst.

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Das bestätigt auch Pressesprecher Dennis Slobodian von der Deutschen Glasfaser: Sobald Kunden eine Auftragsbestätigung erhalten, gilt ihr Vertrag und ist nur noch binnen dieses 14-tägigen Widerrufsrechts kündbar, danach nicht mehr. Bis dahin steht es ihnen aber frei, doch noch ganz auf den Glasfaserausbau zu verzichten oder zu Mitbewerbern zu wechseln. Sie müssen das rechtzeitig schriftlich mitteilen. Dasselbe gilt auch bei den anderen großen Anbietern wie der Telekom.

Vorsicht an der Haustür

Vorsicht kann allerdings geboten sein, wenn Subunternehmer andere Verträge an der Haustür verkaufen, die unter Umständen sofort bindend sein können. Petra Golly von der Verbraucherzentrale: „Daher raten wir bei Haustürgeschäften immer zu großer Vorsicht. Nur das gesprochene Wort des Werbers kann in der Regel später nicht nachgewiesen werden. Vertragsabschlüsse, die per Unterschrift auf Tablets bestätigt werden müssen, lassen sich an der Haustür meistens gar nicht ausreichend prüfen. Hier lautet der Rat: Nichts unterschreiben, was man nicht gelesen und gründlich beurteilt hat.“

Zu einem Wechsel zwischen Anbietern sagt sie: „Verspricht man mir Leistungen oder Möglichkeiten zum Vertragsumstieg nur mündlich, ist das später nicht wirklich nachweisbar. Das heißt, solche Aussagen sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen. Und schon gar nicht vertraut man besser auf Aussagen der Werber, dass bestehende Verträge so einfach gekündigt werden können. Um dies zu beurteilen, wäre eine intensive Vertragsprüfung vor allem des schon vorhandenen Vertrages nötig. Dies sollte man aber nicht dem Werber überlassen, sondern besser erst mal selbst in die Hand nehmen oder jemanden fragen, der sich damit auskennt.“ Ratsuchende könnten sich auch an die Verbraucherzentrale wenden.