Bestwig. Ein 23-jähriger Mann aus Bestwig ist in seiner eigenen Wohnung von drei Männern zusammengeschlagen worden. Der Hintergrund ist rätselhaft.

Schweigend sitzen die drei Angeklagten neben ihren Verteidigern im großen Saal des Mescheder Amtsgerichts. Sie wollen nicht aussagen zu ihrem Gewaltausbruch am Nachmittag des 4. Januar 2022. So zurückhaltend wie vor Gericht waren die drei an jenem Tag keineswegs: Gemeinsam prügelten sie damals auf einen 23-jährigen Mann ein. In seiner eigenen Wohnung in Bestwig. Auch er würde vor Gericht am liebsten schweigen - angeblich aus Angst vor den drei Tätern. Vielleicht aber auch deshalb, weil es ihm unangenehm ist, zu berichten, was der Anlass für die heftige Attacke war. Davon sind zumindest die drei Anwälte fest überzeugt.

Im Gegensatz zu den Tätern ist der Mann als Opfer zwar zur Aussage verpflichtet. Ob er allerdings die ganze Wahrheit erzählt, daran haben die Anwälte der drei Täter bis zum Schluss ihre Zweifel.

Nach Anruf direkt ins Auto gesetzt

Nach Angaben des Opfers hatte die Vorgeschichte der Prügelattacke mit einem Gespräch zwischen ihm und seiner damaligen Freundin begonnen. Am Nachmittag des 4. Januar 2022 will der 23-Jährige herausgefunden haben, dass seine Partnerin immer noch im Kontakt mit ihrem Ex steht, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat. Als er das erfahren habe, habe er seine Sachen gepackt und wollte gehen. Völlig aufgebracht habe seine Freundin daraufhin ihren Ex angerufen, der nun als Täter auf der Anklagebank sitzt - gemeinsam mit einem Bruder und einem Vetter. Die drei hatten sich damals unmittelbar nach dem Anruf ins Auto gesetzt und waren nach Bestwig gefahren. Weil der 23-Jährige wusste, was ihn erwarten wird, habe er direkt die Polizei angerufen und sich im Badezimmer eingeschlossen.

Tür zum Badezimmer eingetreten

Doch all das hatte nichts genützt. Gegen 16 Uhr klingelte es an der Tür. Seine Freundin ließ die drei Männer in die Wohnung. Einer von ihnen trat die Tür zum Badezimmer auf. Danach seien alle drei auf ihn losgegangen. Mindestens 30 Schläge habe er kassiert. Viele davon im Gesicht. Er habe in dem kleinen Bad keine Chance gehabt, auszuweichen und sei in die Wanne gestürzt. „Irgendwann haben sie dann von mir abgelassen“, sagt der 23-Jährige. Zu diesem Zeitpunkt hatte er allerdings bereits eine gebrochene Nase und eine Schädelprellung.

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Von seiner Freundin hat sich der 23-jährige inzwischen getrennt. Aus Angst vor den Tätern habe er außerdem die Arbeitsstelle und den Wohnort gewechselt, erklärt er vor Gericht.

Man wolle ihn keineswegs vom Opfer zum Täter machen, erklärte ihm einer der drei Verteidiger. Aber wegen so eines Streits kassiere man beim besten Wille keine 30 Schläge. „Kommen Sie aus der Deckung und erzählen Sie die ganze Wahrheit“, forderte einer der Anwälte ihn auf. Doch der 23-Jährige kam nicht aus der Deckung und blieb bei seiner Version.

Dafür aber entschieden sich die drei Angeklagten nach einem Rechtsgespräch, ihr Schweigen zu brechen. Dabei blieb der wahre Hintergrund für die Eskalation zwar immer noch unklar. Allerdings gestanden die drei Männer die Tat - auch, wenn sie keineswegs so heftig gewesen sei, wie vom Opfer geschildert - und ersparten dem Gericht damit eine weitere Beweisaufnahme und mindestens einen zusätzlichen Prozesstermin mit weiteren Zeugen. Das honorierte das Gericht am Ende. Gegen zwei der Männer wurde das Verfahren eingestellt. Sie müssen allerdings jeweils eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro an den Weißen Ring zahlen.

Eintrag Nummer 16

Für den dritten allerdings ging der Prozess weniger glimpflich aus, denn im Gegensatz zu seinen Kollegen war er in der Vergangenheit bereits häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 15 Eintragungen weist sein Auszug aus dem Bundeszentralregister auf - vorsätzliche Körperverletzung, Betrug, gemeinschaftlicher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Drogendelikte und Hehlerei sind nur ein kleiner Teil dessen womit der Mann die Justiz in den vergangenen Jahren beschäftigt hat. Mit der Tat in Bestwig und dem Urteil des Amtsgerichtes Meschede ist nun eine gefährliche Körperverletzung und damit Eintrag Nummer 16 hinzugekommen.

Acht Monate auf Bewährung und 70 Stunden gemeinnützige Arbeit hat ihm die Tat am Ende beschert. „Es war dumm und es tut mir leid. Ich werde beim nächsten Mal anders handeln“, versprach er der Richterin zu Schluss.