Bestwig. Bei Facebook hetzt ein Mann gegen Außenministerin Baerbock. Der Fall des Bestwigers beschäftigt die Justiz in Meschede.

Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum: Wegen Online-Hetze hat sich vor dem Amtsgericht in Meschede ein Mann aus Bestwig verantworten müssen.

Anklage: Billigung von Straftaten

Angeklagt war der Mann wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 140 im Strafgesetzbuch: Die „Billigung von Straftaten“. In einer aus über 2800 Mitgliedern bestehenden Gruppe bei Facebook hatte er zu einem Video der Außenministerin Annalena Baerbock einen Beitrag gepostet: „Festnehmen. Anhörung. Verurteilen. Abschießen und die Leiche durch Dorf ziehen.“

Dazu kam noch abschließend dieser seltsam geschriebene Satz: „Zhat iz what your Zerman Voters zink”. Das „Z“ als Symbol, das auf russischen Uniformen und auf Militär-Fahrzeugen im Krieg mit der Ukraine zu sehen ist, gilt als Zeichen für die Solidarität mit Russland.

Keine erniedrigenden Kommentare

Die Administratoren der betroffenen Facebook-Gruppe selbst hatten zu den Umgangsformen geschrieben, dass keine Hassrede und kein Mobbing geduldet würden, „erniedrigende Kommentare“ würden nicht toleriert. In der Folge hat es die Strafanzeige gegen den Bestwiger gegeben.

Mit dem Straftatbestand der „Billigung von Straftaten“ soll die öffentliche Ordnung geschützt werden: So soll ein Klima verhindern werden, in dem Verbrechen möglich wären.

In einer Gruppe mit über 2800 Mitgliedern bei Facebook wurde vom Account des Bestwiger ein Hass-Post veröffentlicht.
In einer Gruppe mit über 2800 Mitgliedern bei Facebook wurde vom Account des Bestwiger ein Hass-Post veröffentlicht. © dpa | Fabian Sommer

Bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen sind möglich. Die möglichen Straftaten, die gebilligt werden, reichen vom Landesverrat, über Mord und Kriegsverbrechen bis zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Aktuell ermitteln die Börden häufig wegen der Verwendung des „Z“-Symbols.

Account gehackt

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass sein Account bei Facebook gehackt worden sei. Teilweise seien von seinem Account auch Nachrichten geschickt worden, berichtete er. Der Aufruf zur Gewalt gegen die Außenministerin stamme nicht von ihm. Der Account war inzwischen auch gelöscht worden. Der 52-Jährige ist nicht vorbestraft, das sprach zu seinen Gunsten.

Auch die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass man wahrscheinlich nicht mehr feststellen könne, wer den Post gesetzt habe. Für Details hätte umfangreich bei Facebook ermittelt werden müssen: In diesem Fall zum Beispiel, ob der Account von Europa oder von den USA aus geführt und wo der Speicherort war – „das ist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auf Anfrage.

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Das Verfahren wurde deshalb nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt – diese Möglichkeit besteht, wenn die Schuld eines Täters als gering anzusehen ist. Thomas Poggel macht deutlich, dass Anzeigen nicht nur von Lesern kommen, denen solche Posts auffallen – es werde inzwischen auch von Amts wegen ermittelt: „Die Polizei schaut auch in Internetforen.“