Meschede. Auf der Autobahn 46 zwischen Werl und Bestwig gibt es keine Raststätte. Das hat einen Grund. Und die Entscheidung ist ziemlich knapp.

Etwa 56 Kilometer lang ist der Abschnitt der A46 zwischen Bestwig und Werl. Auf der gesamten Strecke gibt es bis dato weder bewirtschaftete Raststätte noch Tankstelle. Und das, obwohl hier zahlreiche Lkw fahren – und neben ihnen auch jede Menge Touristen, die teils aus den Niederlanden über die Bahn nach Winterberg fahren. Im Gespräch mit der WP erklärt Mirko Heuping von der Autobahn GmbH, der die Autobahn gehört, warum hier wohl auch in Zukunft entlang der Bahn keine Tankstelle oder Raststätte entstehen wird.

Gibt es Gründe dafür, dass es auf der gesamten Strecke von Bestwig nach Werl bisher weder Tankstelle noch Raststätte gibt?

Nach der „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen“ (ERS) sollten Verkehrsteilnehmer alle 50 bis 60 Kilometer eine bewirtschaftete Rastanlagen (Raststätte mit Tankstelle) anfahren können. Auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Werl und dem Autobahnende in Bestwig wird diese Streckenlänge nur knapp erreicht. Daher besteht formell keine Notwendigkeit zum Bau einer bewirtschafteten Rastanlage. Außerdem hat die Beschaffenheit des Geländes neben der Autobahn erheblichen Einfluss auf die Möglichkeiten, große Rastanlagen entlang einer Strecke anzusiedeln. Dies ist insbesondere im von Bergen und Tälern geprägten Sauerland nur unter erheblichem Aufwand möglich. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien wird daher im Bedarfsfall eher eine größere Anzahl unbewirtschafteter, kleinerer Rastanlagen realisiert.

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Ist in Zukunft seitens der Autobahn GmbH eine Raststätte, eine Tankstelle oder ein Autohof an diesem Teil der A46 geplant? Als Unternehmen des Bundes hätten Sie Möglichkeiten – wenn nichts in Planung ist.

Auf Basis der oben genannten ERS wird in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium festgelegt, an welchen Stellen im Autobahnnetz eine bewirtschaftete Rastanlage gebaut werden soll. Im konkreten Fall haben Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, sich in unmittelbarer Nähe der A46 im Autobahnkreuz Werl auf der bewirtschafteten Rastanlagen „Am Haarstrang“ auf der A44 unter anderem mit Essen und Getränken eindecken. Die Errichtung von Autohöfen fällt nicht in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH, da sich diese im untergeordneten Straßennetz befinden.

Wie genau sähe das Prozedere für die Errichtung einer Tankstelle o.ä. aus? Ist die Autobahn GmbH diejenige, die sich für entsprechende Maßnahmen entscheidet, und dann auf potenzielle Investoren zugeht?

Nachdem die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer bewirtschafteten Rastanlage vorliegen, ist ein europaweites, zweistufiges Konzessionsverfahren durchzuführen. Nachdem in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) die potenziellen Bieter (Konzessionäre) ihre Leistungsfähigkeit unter anderem auf Basis von Referenzen nachgewiesen haben, werden sie nach Zulassung in der Angebotsphase aufgefordert, unter Berücksichtigung standortbezogener Vorgaben einen verbindlichen Entwurf der Raststätte mit Tankstelle zu erstellen. Die Entscheidung über die Erteilung der Konzession trifft eine Auswahlkommission. Dabei wird bewertet, welches der vorliegenden Angebote am besten geeignet ist, den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Die Konzession berechtigt zum Bau und Betrieb einer Tankstelle mit Raststätte für 30 Jahre. Es ist eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Der Bau der eigentlichen Verkehrsanlagen (Stellflächen, Fahrgassen, Aufenthaltsflächen) liegt in der Verantwortung der Autobahn GmbH.

Würde die Autobahn GmbH derartige Vorstöße begrüßen?

Aus den oben genannten Gründen ist ein derartiger „Vorstoß“ nicht erfolgversprechend. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, die Notwendigkeit einer bewirtschafteten Rastanlage in diesem Streckenabschnitt fachlich überprüfen zu lassen.

Was wäre aus der Sicht Ihres Unternehmens in Zukunft wünschenswert für die Weiterentwicklung der benannten Strecke?

Für die Autobahn Westfalen stehen die Sicherstellung einer leistungsfähigen Strecke und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Außerdem wollen wir auch zukünftig attraktive Rastmöglichen im Rahmen der gültigen Regelwerke bereitstellen und die Konzepte dafür stetig weiterentwickeln.