Bestwig. Der Fischereiverband NRW erhebt nach einem Absenken des Wasserstandes am Wehr auf der Alfert Vorwürfe gegen die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH.

Der Fischereiverband NRW ist empört, Bezirksregierung und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sind eingeschaltet. Das Absenken des Wasserstandes am Stauwehr auf der Alfert in Bestwig schlägt hohe Wellen - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Der nordrhein-westfälische Fischereiverband und Marc Herrmanns als Kreisfischereiberater des Hochsauerlandkreises erheben schwere Vorwürfe gegen die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, die das Stauwehr betreibt.

Dr. Olaf Niepagenkemper vom Fischereiverband NRW spricht von einem Gebaren, das er so noch nicht erlebt habe. Das viel zu schnelle Ablassen des Wassers habe eine 30 Zentimeter hohe Flutwelle zur Folge gehabt, die Sande und Faulschlamm auf einer Länge von sieben Kilometern die Ruhr abwärts getrieben habe. Dadurch sei dem Wasser der Sauerstoff entzogen worden - mit möglicherweise schweren Folgen für die im Wasser lebenden Tiere. Dabei gehe es weniger um die Forellen. Er sorge sich vielmehr um Koppen, Bachneunaugen und Insektenlarven, wie Marc Herrmanns betont.

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Das aus Sicht von Fischereiverband und Kreisfischereiberater viel zu schnelle Ablassen des Wassers ist dabei nur einer der erhobenen Vorwürfe. Sie kritisieren außerdem, dass das Ablassen des Wassers von der Mainzer Erneuerbare Energien GmbH nicht, wie vorgeschrieben, rechtzeitig eine Woche zuvor schriftlich angekündigt worden sei. „An einem Freitag“, so sagt Niepagenkemper, „haben Mainzer die Mail mit der Ankündigung verschickt und bereits am Montag danach ist das Wasser abgelassen worden“. Eine solche Frist gebe es schließlich nicht ohne Grund. Sie diene dazu, um rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt des Fischbestandes ergreifen zu können. Zumal der Zeitpunkt ohnehin denkbar schlecht gewählt worden sei. „Es ist Laichzeit“, sagt Niepagenkemper. „Sinnvoll wäre es gewesen sie abzuwarten“.

Proben aus der Ruhr entnommen

Welche Folgen das Absenken des Wasserstandes hatte, ist aktuell noch unklar. Die Bezirksregierung Arnsberg hat das LANUV damit beauftragt, Proben aus der Ruhr zu entnehmen und somit mögliche Belastungen oder mögliche Beschädigungen an der Gewässer-Biozönose nachzuvollziehen. Die Proben sind bereits entnommen worden. Erste Ergebnisse könnte es laut LANUV-Sprecher Wilhelm Deitermann möglicherweise Ende der Woche geben. Nach Auskunft der Fachleute sei bisher zumindest kein Fischsterben beobachtet worden.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe derweil komplett zurück. Man habe die Obere Wasserbehörde darüber informiert, einen Teil des aufgestauten Wassers eines Streckenabschnitts aufgrund einer wichtigen Reparatur abzusenken, sagt Unternehmenssprecher Jens Grützner. Dieses Absenken habe zu einer Steigerung des Wasserpegels von 30 Zentimetern geführt - ähnlich wie bei einem Sommergewitter. „Dabei kam es zu einer Aufwirbelung von Sedimenten, die sich nach einer Stunde wieder gelegt hat“, so Grützner. Die zitierte Ein-Wochen-Frist beziehe sich auf das Ablassen von Gewässern, geregelt in Paragraf 41 des Landesfischereigesetzes. Bei der Maßnahme in Bestwig habe es sich aber nicht um ein Ablassen des Gewässers, sondern lediglich um ein Absenken des Wasserstandes gehandelt.

Bei dem Wehr auf der Alfert handele es sich zudem um ein überströmtes Wehr. „Faulschlämme können entsprechend nicht von oberhalb des Wehres ins Unterwasser geleitet werden“, erklärt Grützner. Die aufgewirbelten Sedimente seien für eine kurzzeitig aufgetretene Eintrübungen des Wassers verantwortlich gewesen. „Diese Eintrübungen treten auch bei Starkregenereignissen oder steigenden Gewässerpegeln auf und sind somit natürlich vorkommende Ereignisse“, betont der Unternehmenssprecher. Der Blick auf den nachgelagerten Pegel in Meschede zeige, dass das Wasserangebot zu keiner Zeit den mittleren Abfluss der Ruhr im Gebiet Meschede überschritten habe.

Akuter Handlungsbedarf

Das Absenken des Wasserstandes ausgerechnet zur Laichzeit begründet die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH mit akutem Handlungsbedarf. „Es war ein Verschlussorgan der Anlage abgebrochen“, erklärt Grützner. Das habe zu einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit geführt. Entsprechend sei eine zeitnahe Reparatur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit notwendig gewesen.