Remblinghausen. Ein Reh verendet qualvoll, gerissen von einem Hund in Remblinghausen bei Meschede. Es gibt Anzeigen und Ermittlungen.
Ein Hund hat in Meschede-Remblinghausen ein Reh gerissen. Der Jagdpächter ist aufgebracht. Er hat einen Verdacht. Bewiesen ist aber bislang nichts.
Verdacht gegen Hundebesitzer
Das Reh hat gelitten. Das ist für Jagdpächter Friedel Tillmann klar. Zeugen hätten es noch klagen gehört, bevor der Jagdaufseher das verendete Tier fand. Es war von einem wildernden Hund gehetzt und gerissen worden. Der Jagdaufseher äußerte auch einen Verdacht, wer der Besitzer sein könnte. Er hatte ein Auto kurz vorher an der Jakobus-Tränke gesehen, berichtet Tillmann.
Ein Indiz? Zudem gebe es eindeutige Haarbüschel an der Stelle, wo das tote Reh lag und Pfotenspuren. „Das sind richtige Bremsspuren, an denen man sieht, wo er das Reh gerissen hat.“ Bewiesen ist damit allerdings nichts und aus dem Umfeld der Beschuldigten wird der Verdacht vehement zurückgewiesen. Fest steht nur, dass ein Hund gewildert hat. Welcher - das ist die Frage.
Die Treppe runtergeschubst
Tillmann ist erst seit Januar Pächter der Remblinghauser Jagd. Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 29. April. Direkt am darauffolgenden Werktag ging Tillmann zur Unteren Jagdbehörde, um den Vorfall anzuzeigen. Bis alle Unterlagen beisammen waren, dauerte es. Am Montag, 15. Mai, erstattete er dann Anzeige bei der Polizei.
Tier muss voller Blut gewesen sein
„Bei dem wildernden Tier handelt es sich um einen Jagdhund“, glaubt Tillmann. Könnte es also theoretisch sein, dass die Besitzer vom Wildern ihres Hundes gar nichts mitbekommen haben, weil er still jagt, ohne das Tier zu verbellen? Das hält Tillmann für ausgeschlossen. „Wenn man sich ansieht, was er mit dem Reh gemacht hat, muss er überall voller Blut gewesen sein.“
Jäger haben in der Regel ein gutes Verhältnis zu Hunden. Viele halten selbst welche. Wildernde Hunde dürften laut Landesjagdgesetz zwar vom Jagdberechtigten abgeschossen werden, wenn sie „im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen.“ Praktisch passiert das äußerst selten.
Hunde müssen angeleint sein
Auch Statistiken zu wildernden Hunden gibt es nicht, so die Untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises. Grundsätzlich müssen alle Hunde, mit Ausnahme von Jagdhunden im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten und Polizeihunde, nach dem Landesforstgesetz im Wald außerhalb der Wege angeleint sein. Solange sie sich auf den Wegen befinden, dürfen sie im Umkreis des Hundeführers frei laufen. Sie müssen allerdings aufs Wort gehorchen. In Naturschutzgebieten müssten sie auch auf den Wegen angeleint bleiben.
Die Untere Jagdbehörde
Die Behörde bestätigt Tillmanns Meldung. „Der Jagdbehörde wurde ein Fall eines wildernden Hundes in einem Remblinghauser Jagdbezirk berichtet“, so die Pressestelle des HSK. „Aufgrund der Schilderung des Jagdpächters könnte in diesem Fall eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vorliegen. Jedoch ist für eine Verfolgung nicht die Untere Jagdbehörde zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft Arnsberg.“
Die Polizei bestätigt die Anzeige
Bei der Kreispolizei ist die Anzeige eingegangen. Sie werde aktuell durch die Kriminalpolizei im Hause bearbeitet, bestätigt Polizeipressesprecher Michael Schemme. „Welche Straftaten hier genau zugrunde liegen, prüft aktuell die zuständige Fachdienstelle.“ Kreisweit sind im vergangenen Jahr 25 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingegangen. Zahlen zu wildernden Hunden liegen allerdings nicht vor. Wilderei wurde im Jahr 2022 viermal angezeigt. „Das muss aber nicht unter Einsatz eines Hundes erfolgt sein.“
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Appell des Jagdpächters
Tillmann ist verärgert über den Vorfall. Er appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Nähe des Waldes angeleint zu halten. „Gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit“, sagt er, wenn also die Tiere im Wald Junge bekommen, sei das Wild besonders schutzbedürftig.“