Niedersorpe. Die für 2024 geplante Mautreform versetzt Handwerksbetriebe aus dem HSK in große Sorge. Wie die Kreishandwerkerschaft die Lage einschätzt.

Es herrscht Ratlosigkeit im Handwerksbetrieb zur geplanten Mautreform. Andreas Schulte vom Sauerländer Holzbau aus Niedersorpe ist überrascht, als er Anfang des Jahres zufällig von der geplanten Änderung der Maut liest. Vom Bundestag beschlossen, soll diese ab dem 1. Januar 2024 gelten. Die heutige Lkw-Maut soll dann auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgedehnt werden. Was das für die Handwerker im Sauerland bedeutet, lässt den Geschäftsführer bereits jetzt erschaudern. Auch die Kreishandwerkerschaft hofft auf eine Ausnahmeregelung.

Momentan zahlen Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Maut, geplant ist eine Anpassung auf 3,5 Tonnen. „Für reisende Handwerker aus dem Sauerland wäre das eine enorme Belastung“, sagt Schulte. Das zukünftige Problem: „Wenn ich als Handwerker ins Ruhrgebiet fahren möchte, lade ich meinen Bulli und mein zusätzliches Material auf einen 3 Tonnen schweren Anhänger. Das ist vonnöten, um mein Fahrzeug nicht zu überladen. Ab nächstem Jahr müsste ich für ein Auto mit Anhänger eine Maut zahlen“, erklärt Schulte. Diese würde für die Fahrt auf Autobahnen und Bundesstraßen anfallen und durch ein Mautgerät gemessen werden.

Enorme finanzielle Belastung

„Wir Handwerker aus dem Sauerland sind darauf angewiesen, dass wir in Ballungsräume fahren, da vor Ort das Arbeitspensum nicht ausreicht“, gibt Schulte zu bedenken. „Es wäre eine enorme finanzielle Belastung, neben den bisherigen steuerlichen Aufwänden.“ Schultes Anliegen ist, dass es eine Ausnahme für Handwerksbetriebe geben sollte.

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Bereits im Februar 2022 hatte das Europaparlament die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wurde den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.

Kreishandwerkerschaft hofft auf Ausnahmeregelung

„Damit könnten auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, von der Maut ausgenommen werden, wenn der Fahrer diese zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt“, erklärt Ingomar Schennen, Geschäftsführer bei der Kreishandwerkerschaft Hochsauerlandkreis.

„Die entscheidende Frage ist nun, wie der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie in Deutschland zum 1. Januar 2024 umsetzt“, so Schennen. Er könne die berechtigten Sorgen der Handwerksbetriebe sehr gut nachvollziehen. „Hier appellieren wir an die Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung nicht auf Handwerkerfahrzeuge ausgedehnt wird. Alles andere wäre eine unverhältnismäßige und nicht akzeptable Mehrbelastung für das Handwerk“, sagt Schennen. Bisher mache Deutschland von der EU-Regelung regelmäßig Gebrauch. Die Kreishandwerkerschaft vermutet, dass der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit auch für diese Maut in Anspruch nehmen wird.

Schleichende Einführung in die Pkw-Maut

Handwerker Andreas Schulte sieht dennoch weitere Probleme. „Ich sehe hier eine schleichende Einführung in die Pkw-Maut. Erst sind es 7,5 Tonnen, dann 3,5 Tonnen und wie geht es dann weiter?“, fragt er sich. Hinzukommend: „Es wird nicht ausreichend informiert. Meine Kollegen im Handwerk wussten nichts von der geplanten Ausdehnung der Maut. Ich habe nur zufällig davon erfahren und es weitergegeben“, erzählt Schulte. „Wir möchten doch informiert werden, damit wir gewappnet sind. Davon hängt auch unsere Zukunft ab.“

>>> Hintergrund:

Am 10. November 2022 hat sich die Regierungskoalition bereits darauf verständigt, dass eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommt. In Zeile 1558 ff. des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.“ Der entsprechende Gesetzentwurf ist hier zu finden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003171.pdf