Meschede. Der Hochsauerlandkreis hat rechtswidrig die Absonderung eines vierjährigen Kindes während der Corona-Pandemie angeordnet. Mehr zum Urteil.

Der Hochsauerlandkreis hat rechtswidrig eine Absonderung während der Corona-Pandemie verfügt. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg jetzt gesprochen. Die Behörde hatte im November 2020 angeordnet, dass ein vierjähriges Kind daheim bleiben muss, weil eine seiner Erzieherinnen in einer Kita in Meschede per PCR-Test positiv auf Coronavirus getestet worden war. Dagegen hatten die Eltern geklagt, jetzt kam es zur Verhandlung.

14-tägige Quarantäne

Das Gesundheitsamt des HSK hatte das Kind als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft und eine 14-tägige Quarantäne angeordnete. Dazu das Verwaltungsgericht in Arnsberg im Urteil: „Die Behörde hatte das ihr bezüglich der Absonderungsanordnung zustehende Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt, weil sie den Sachverhalt bezüglich der abwägungsrelevanten Tatsachen nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt hatte.“

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Laut Gericht hatte der Hochsauerlandkreis nicht berücksichtigt, dass der PCR-Test der Erzieherin neben einem positiven Ergebnis einen Ct-Wert von über 30 auswies. Ct-Werte von größer als 30 konnten laut Robert-Koch-Institut allerdings als Hinweis auf eine niedrige Viruskonzentration gelten. Diese Besonderheit, so das Gericht, hätte der Hochsauerlandkreis bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen.