Meschede / Hochsauerlandkreis. Wehrfähige Männer dürfen die Ukraine nicht verlassen - im Einzelfall gelingt das aber. Wie ein Handwerksmeister aus Meschede ins Spiel kommt.
Männern im wehrfähigen Alter ist es eigentlich verboten, aus der Ukraine auszureisen. Das Kriegsrecht in der Ukraine untersagt es ihnen, sie müssen für den Militärdienst zur Verfügung stehen. Einzelne nutzen jedoch Schlupfwinkel aus. Diese Erfahrung hat ein Handwerksmeister im Stadtgebiet von Meschede gemacht.
Bei Frage nach Verdienst: Doch lieber Sozialleistungen
Bei dem Handwerksmeister stellte sich ein Ukrainer vor, der Arbeit suchte. Weil er keine Zeugnisse nachweisen konnte, sollte er am nächsten Tag praktisch zeigen, was er kann. Am nächsten Tag fragte er nach dem möglichen Verdienst: Das angebotene Geld aber war ihm zu wenig, er sagte, in seiner „Community“ habe man ihm gesagt, dann solle er lieber Sozialleistungen beziehen. Gleichzeitig bot er dem Handwerksmeister an, dann zusätzlich doch „schwarz“ für ihn arbeiten zu können. Der Handwerksmeister reagierte: Er warf den Ukrainer hinaus.
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Dieser Ukrainer war im wehrfähigen Alter – das sind laut Kriegsrecht in der Ukraine alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Er verriet seinen Trick: Es sei erlaubt, kranke und alte Verwandte in den Westen zu begleiten. In diesem Fall fuhr er mit seinem Vater im Zug über die Grenze, schickte den Vater von Polen aus zurück in die Ukraine - und fuhr selbst weiter nach Deutschland. Ausnahmen gibt es auch für Familienväter, die drei oder mehr minderjährige Kinder zu versorgen haben.
Jobcenter: Keine Auffälligkeiten mit Flüchtlingen aus Ukraine
Verlassen dürfen die Ukraine legal auch alleinstehende Väter von minderjährigen oder behinderten Kindern sowie Männer, die medizinische Gründe nachweisen können. Auch Fahrer, die humanitäre Güter transportieren, dürfen die Ukraine verlassen. Laut Ausländerzentralregister waren zwischen Ende Februar 2022 und Anfang März 2023 1.072.248 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland registriert – 31 Prozent sind Männer.
Das Jobcenter des Hochsauerlandkreises sagt zu dem Vorfall in Meschede: Ohne die konkrete Benennung von Personendaten lasse sich der Sachverhalt nicht abschließend bewerten. Jedes Transferleistungssystem könne mit entsprechender krimineller Energie, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, missbräuchlich genutzt werden. Besondere Auffälligkeiten im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine seien nicht bekannt. Wenn erwerbsfähige Ukrainer Leistungen nach dem Bürgergeld beantragten, würden sie dies wie andere Antragsteller erhalten – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Alleinstehende/Alleinerziehende etwa bedeutet das 502 Euro.