Meschede. Mit einer neuen Richtlinie der EU sollen Eigentümer zur Sanierung gezwungen werden. Das kommt auf Eigentümer und Mieter im Hochsauerland zu.

Auf die Eigentümer von Wohngebäuden könnten in den kommenden Jahren sehr hohe Kosten zukommen. Hintergrund ist eine geplante neue Gebäuderichtlinie der Europäischen Union mit energetischen Mindeststandards. Der Eigentümerverband Haus & Grund nennt die Pläne „ungeheuer teuer“. Sie wird vor allem Eigentümer von älteren Gebäuden betreffen - und davon gibt es sehr viele in Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg.

Energieausweise zur Berechnung

Laut Haus und Grund will die EU festlegen, bis wann Wohn- und Nichtwohngebäude bestimmte Energiestandards erreichen müssen. Ab 2030 sollen Neubauten nach den Entwürfen nur noch als Nullemissionsgebäude errichtet werden dürfen. Bis 2050 sollen auch alle bestehenden Gebäude emissionsfrei sein. Schon bis 2030 soll bei ihnen mindestens die Energieeffizienzklasse F erreicht sein, drei Jahre später E. Berechnet wird das anhand von Energieausweisen, die von A bis G reichen. Der Eigentümerverband bezweifelt jedoch, ob diese Umwandlung bei allen alten Gebäuden überhaupt möglich sein wird - und ob das Vorhaben für die Betroffenen jemals finanzierbar sein wird.

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Was droht dann? Ein Abriss aus wirtschaftlichen Gründen? Ein Leerstand, weil Nutzung oder Vermietung zu teuer würden? „Mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert“, heißt es bei Haus und Grund. Dazu sind in Deutschland noch keine konkreten Beschlüsse gefasst worden. Was die EU allerdings bereits klarstellte und sich damit gegen Gerüchte im Internet stemmte: Enteignungen oder Nutzungsverbote sind kein Thema, auch Verkaufs- oder Vermietungsverbote nicht. Grundsätzlich denkbar, so heißt es, wären aber Bußgelder oder Steuererhöhungen für Häuser mit schlechter Energieeffizienz.

Absehbar ist bereits: Auch wenn der Umbau gelingt - es wird teuer. Das Institut Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen rechnet in einer Studie mit 1200 Euro pro Quadratmeter bei der energetischen Sanierung eines Altbaus - andere Fachleute nennen auch Summen bis 1700 Euro. Die EU hält dagegen, dass sich energetische Renovierungen für die Bürgerinnen und Bürger langfristig von selbst auszahlen. Zudem sollen Fördergelder bereitgestellt werden. Investieren müssten die Hauseigentümer dennoch zunächst einmal hohe Summen.

Zahlen vom Zensus 2021

Zahlen, wie viele Hauseigentümer betroffen sein könnten, liefert der Zensus 2021, eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung. Obwohl beispielsweise in Meschede durch den Zweiten Weltkrieg und durch die Bombardierung der Honsel-Werke in der Innenstadt einen Großteil der Gebäude zerstört worden war, ist der Bestand an Altbauen noch immer recht hoch, insbesondere auf den Dörfern: Jedes fünfte Haus ist vor 1950 errichtet worden. Ein Drittel der Wohnhäuser zwischen 1950 und 1969. Und anders herum gerechnet: 80 Prozent aller Wohnhäuser in Meschede sind vor 1990 errichtet worden.

„So etwas können nur Leute beschließen, die noch nie einen Hammer oder eine Schüppe in der Hand gehalten haben“, sagt Klaus Burmann, der Obermeister der Baugewerbe-Innung Brilon/Meschede zu den Entwürfen. Was ihm zuerst dazu einfällt: „Die Leute müssten doch das Geld erst einmal haben, um so viel investieren zu können!“ Seine grobe Schätzung: Bei einem Altbau würden sich durch die Sanierung die Kosten für das Haus verdoppeln; „exorbitant teuer“ würde eine komplett klimaneutrale Umwandlung - wenn sie denn überhaupt möglich wäre.

Immer weniger Handwerker

Was dann noch hinzukommt: Es sind immer weniger Handwerker da, um binnen weniger Jahre so viele Gebäude umbauen zu können - und durch den demografischen Wandel könnte sich diese Entwicklung verschärfen.

>>> So geht es weiter

Das Gesetzgebungsverfahren läuft aktuell auf europäischer Ebene. Während der Plenartagung vom 13. bis 16. März will das Parlament über eine Verhandlungsposition abstimmen.

Am Ende stehen so genannte Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament unter Vermittlung der Kommission, um einen Kompromiss für die Überarbeitung der Richtlinie zu finden. Erst danach steht das Gesetz und dann sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Regelungen in ihrem nationalen Recht zu übernehmen.