Meschede. Wenn die Corona-Impfung schwer krank macht: Auch im Hochsauerlandkreis gibt es Betroffene. So viele Meldungen wurden eingereicht.

Es sind sehr seltene Nebenwirkungen - höchstens bei bei 1 von 10.000 Corona-Schutzimpfungen treten sie auf: Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, die Nerven-Erkrankung Guillain-Barré-Syndrom oder Sinusvenenthrombosen. Oftmals heilen sie wieder aus, manchmal aber auch nicht: Dann besteht der Verdacht auf einen so genannten Impfschaden. Auch im Hochsauerlandkreis gibt es Betroffene. Die Aufarbeitung dauert an.

Hohe Impfquote

Rund 260.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im Hochsauerlandkreis. 78 Prozent haben mindestens eine Dosis gegen das Coronavirus bekommen, als vollständig geimpft gelten 76 Prozent: Das ist eine vergleichsweise hohe Quote. 18 Geimpfte sind aufgrund zum Teil unterschiedlicher Symptome der Überzeugung, dass das Vakzin sie schwer krank gemacht hat. Sie haben einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt.

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Dort werden die Ansprüche in der heimischen Region geprüft. Wird ein Impfschaden anerkannt, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schadenersatz: Das können die Kosten für Heilbehandlung und Krankenbehandlung sein, Schmerzensgeld und Schmerzensgeld-Rente, die Finanzierung der Haushaltführung, Verdienstausfall, Pflegekosten - und bei nachweislich tödlichen Verläufen steht den Hinterbliebenen ein Anspruch auf Bestattungskosten und Sterbegeld zu.

Ein Antrag bereits abgelehnt

Mehr als 6000 Anträge wegen schwerer gesundheitlicher Schäden sind bundesweit nach Corona-Impfungen gestellt worden. Nur wenige werden bewilligt, die Zahl wurde zuletzt mit mehr als 250 angegeben. Auch aus dem Hochsauerlandkreis ist ein Antrag bereits ablehnt worden. Die 17 weiteren sind noch in Arbeit. Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurden bisher insgesamt 22 Corona-Impfschäden anerkannt. In 19 Fällen wird Heilbehandlung gewährt, in einem Fall wird eine Rente gezahlt und in zwei Fällen werden Witwen- bzw. Waisenrente übernommen.

Noch ist nicht absehbar, wie viele Anträge noch gestellt werden: Zum Teil melden sich Betroffene beim Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises, von dort werden sie zunächst an das Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, verwiesen. Auch über ihre Ärzte werden Meldungen über mögliche Impfschäden bei den Behörden eingereicht.