Meschede/Berlin. In Berlin beginnt der Prozess um die Amokfahrt in Berlin. Getötet wurde dabei eine 51 Jahre alte Lehrerin mit besonderer Beziehung nach Meschede.
Am Landgericht Berlin hat der Prozess um die Amokfahrt vom Juni 2022 begonnen. Der Fall hatte auch durch seine besondere Beziehung für Entsetzen in Meschede gesorgt.
Angeklagt ist vor der 22. Strafkammer ein 29 Jahre alter Deutsch-Armenier. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord und 16-fachen Mordversuch vor. Der Mann war mit seinem Kleinwagen am Kurfürstendamm zwischen der Gedächtniskirche und dem Kaufhaus KaDeWe absichtlich auf den Bürgersteig gerast – in ahnungslose Passanten hinein. Viele seiner Opfer gehörten zu einer Schulklasse der Kaulbach-Schule aus Bad Arolsen in Hessen, die zufällig auf einer Klassenfahrt in Berlin war.
Acht Jahre im Kollegium in Meschede
Bei dem Anschlag wurde eine 51 Jahre alte Lehrerin getötet: Tanja Kuhnert, verheiratete Hupfeld. Sie gehörte von 1998 bis 2006 dem Kollegium an der Realschule der Stadt Meschede an. Es war ihre erste Anstellung als Lehrerin. Als sie dann in Bad Arolsen, nahe zu ihrem Wohnort Wolfhagen, eine Stelle bekam, wechselte sie dorthin.
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Trotz ihres Wechsels hielt sie aber immer den Kontakt zur Städtischen Realschule aufrecht: Noch am Tag ihres Todes schickte sie ein Foto mit ihrer Klasse vor dem Reichstag „mit lieben Grüßen“ von der Klassenfahrt nach Meschede. In einem Nachruf gedachte auch die Schulgemeinschaft der Städtischen Realschule ihrer ehemaligen Lehrerin. Bei dem Anschlag wurden elf Schülerinnen und Schüler aus ihrer 10. Klasse in Bad Arolsen schwer, manche lebensgefährlich verletzt, außerdem auch ein Lehrer.
Ist Angeklagter schuldunfähig?
Der Angeklagte ist seit der Tat in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten legt, so die Staatsanwaltschaft, seine Schuldunfähigkeit nahe. Die Staatsanwaltschaft will eine Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie erreichen, wenn sich herausstellen sollte, dass er schuldunfähig gewesen ist: Ohne eine Behandlung würde sonst eine Wiederholungsgefahr bestehen.