Meschede. Im Abgabenbescheid berechnet die Städte Müll- und Wassergebühren und Grundsteuer. Was Bürger kontrollieren sollten und wo sie sparen können.
In diesen Tagen erhalten Grundbesitzer und Haus- und Wohnungseigentümer in Meschede ihren Abgabenbescheid, in dem die Stadt, Müll, Reinigungs- und Abwassergebühren aufschlüsselt. Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler hat Tipps, auf was Bürger dann achten sollten und wie sie ihre Gebühren reduzieren können. Er sagt: „Es ist dafür nicht nötig, gleich einen Fachanwalt oder Steuerberater zu bemühen.“
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1. Passen die Gebührensätze?
Bei der Schmutz- und Regenwassergebühr, so Schledorn, sollte man direkt schauen, ob die aufgeführten Gebührensätze im Bescheid sich auch in der vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossenen Abwassergebührensatzung wiederfinden. „Alle Städte und Gemeinden haben ihre Gebührensatzungen mittlerweile auf ihrer Homepage“, erklärt der Steuerexperte. „Ein mühsames Suchen in den ebenfalls öffentlichen Amtsblättern ist nicht mehr erforderlich.“ Wer trotzdem nicht zurecht kommt, könne sich gern direkt an den Bund der Steuerzahler NRW wenden. „Wir sind dann auch Nichtmitgliedern gern behilflich.“
2. Stimmen die Kubikmeter?
Bei der Schmutzwassergebühr sollte man außerdem prüfen, ob der Frischwasserversorger dem Abwasserentsorger auch die richtige Wassermenge in Kubikmetern übermittelt hat. Für die Berechnung werde meistens der Frischwasserverbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt.
Hat man beim Abwasserentsorger beantragt, dass eine bestimmte Frischwassermenge abgezogen wird - weil man beispielsweise Trinkwasser zur Gartenbewässerung verbraucht hat - sollte man kontrollieren, ob dies tatsächlich berücksichtigt wurde.
3. Niederschlagswasser: Nur versiegelte Flächen zählen
Bei der Niederschlagswassergebühr ist wichtig, dass nur die vollversiegelten Flächen veranlagt werden, von denen Wasser auch in den Kanal fließen kann. Nicht betroffen sind in der Regel Terrassenflächen hinter dem Haus oder Dachflächen von Gartenhäuschen, weil das Waser dort im Garten versickert. Grundlage ist der Fragebogen, den die Grundstückseigentümer im Rahmen der Selbstveranlagung ausgefüllt haben. Schledorn: „Diesen sollte man zur Hand nehmen und überprüfen, ob die gemachten Angaben noch der Realität entsprechen.“ Auch Meschede gewährt beispielsweise Rabatte bei der Niederschlagswassergebühr, wenn man Flächen begrünt oder teilentsiegelt hat. Als Beispiele nennt Schledorn das begrünte Garagen-Flachdach oder die Verwendung von Ökopflaster. In Meschede beispielsweise werden solche Flächen nur zu 70 bzw. 50 Prozent berücksichtigt.
4. Abfallgebühren kontrollieren
Auch bei den Abfallgebühren im Bescheid gilt: Immer prüfen, ob die Gebührensätze sich so auch in der vom Rat verabschiedeten Abfallgebührensatzung wiederfinden. Neben diesersollte man sich auch die Abfallentsorgungssatzung studieren. Schledorn: „Dort finden sich manchmal auch Hinweise, wie man Abfallgebühren sparen kann. Ist man beispielsweise sogenannter Eigenkompostierer – das heißt man nutzt keine Biotonne, weil man Bioabfälle ordnungsgemäß auf seinem eigenen Grundstück entsorgt – so hat dies die Kommune mit einem Gebührenabschlag zu honorieren.“ 15 Euro spart man dann in Meschede. Ein entsprechender Antrag findet sich auf der Seite der Stadt Meschede.
5. Abfalltonnen verkleinern
Viele Kommunen gewähren benachbarten Grundstückseigentümern die Bildung von „Nachbarschaftstonnen“. Dabei teilen sich die Nachbarn Tonnen und damit auch die Gebühren. In Meschede gibt es dazu keine klare Regelung. Laut Schledorn kann die Stadt den Bürgern dieses Angebot machen, sie muss es aber nicht. Gebühren sparen, kann aber jeder, der seine Abfalltonne verkleinert. Tonnenwechsel ist mit Zustimmung der Stadt Meschede jederzeit möglich, sonst zum 1. April und zum 1. Oktober.
6. Frontmeter nachmessen
Die Straßenreinigungsgebühren werden von den meisten Kommunen nach dem Frontmetermaßstab festgesetzt. Das heißt die Kommune misst den gemeinsamen Grenzverlauf des Grundstücks mit der zu reinigenden Straße. Ob die im Bescheid angegebenen Frontmeter richtig sind, kann man also relativ leicht selbst nachrechnen, wenn man ein Grundstück hat, das direkt an die zu reinigende Straße angrenzt. Schledorn: „Hat man aber ein Hinterliegergrundstück wird es komplizierter. Hier könnte auch ein Anruf beim Bund der Steuerzahler angezeigt sein.“
7. Wird die Straße auch gereinigt?
Bei der Überprüfung seiner Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sollte man laut Schledorn ebenfalls die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis, das als Anlage meistens der Satzung angehängt ist, zur Hand haben. Im Straßenverzeichnis ist nämlich für jede öffentliche Straße geregelt, wer was wie oft zu machen hat. In Meschede ist die Gehwegreinigung und die Reinigung der meisten Straßen auf die Anwohner übertragen, nur die großen Durchfahrtsstraßen werden offiziell von der Kommunen gereinigt. Für die Kontrolle muss man den jeweiligen Einzelfall überprüfen. Schledorn: „Auch sollte man immer prüfen, ob die Kommune, wenn sie denn schon reinigungspflichtig ist, auch gereinigt hat. Reinigungsausfälle können durchaus zu Gebührenrückerstattungen führen. Hier sollte man sich die Reinigungsprotokolle zeigen lassen.“