Meschede. Die Pflicht zur Isolation nach einer Corona-Infektion endet in NRW. So heftig waren die Auswirkungen im Hochsauerlandkreis. Es liegen Zahlen vor.

Auch Nordrhein-Westfalen kippt zum 1. Februar die Pflicht zur Isolation bei einer Corona-Infektion. Ein Blick auf die Statistik zeigt: Zehntausende waren im Hochsauerlandkreis von dieser Regelung betroffen und mussten seit Beginn der Pandemie zwangsweise daheim sitzen.

Keine Pflicht zur Freitestung

Noch bis zum 31. Januar 2023 gilt, dass die Isolierung automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen endet. Eine Pflicht zur Freitestung besteht nicht mehr. Das ist schon die verkürzte Regelung: Anfangs hatte die Isolation sogar zehn Tage betragen. Im Mai 2022 wurde der Zeitraum auf fünf Tage abgesenkt.

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Wie viele Menschen davon betroffen waren, zeigt die Statistik für den Hochsauerlandkreis: 96.752 Fälle sind darin für das Jahr 2022 erfasst - dabei kann es sich auch um Personen handeln, die zwei- oder dreimal wegen einer Corona-Infektion in Isolation mussten.

Ausfall an Arbeitsplätzen

Bemerkenswert ist hochgerechnet die Zahl der Tage in Isolation: Sie schwankt zwischen 500.000 und 1.000.000 - davon abhängig, wie viele Tage an Isolation gerade vom Land NRW gefordert waren. Das Ausmaß zeigt, dass Mitarbeiter in einem beträchtlichen Umfang an ihren Arbeitsplätzen ausgefallen sind.

Auch jetzt im Januar mussten bislang rund 240 Betroffenen in Isolation - sofern sie sich noch daran hielten: Kontrollen wie zu Anfangszeiten der Pandemie finden quasi nicht mehr statt. Die Infizierten sind in Eigenverantwortung angehalten die Pflichten einzuhalten. Zugleich hat die Akzeptanz dafür gelitten: In anderen Bundesländern ist die Isolation schon längst abgeschafft.

Kosten in Millionenhöhe

Bei der Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme - sie kann sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus erfolgen. Dem Staat entstehen dadurch übrigens Kosten in Millionenhöhe: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist im heimischen Räum für die Entschädigung von Verdienstausfällen zuständig, die aufgrund des Infektionsschutzes entstanden sind.