Meschede. Im Hochsauerlandkreis war es Donnerstagmorgen stellenweise gefährlich glatt. Das hatte Folgen. Diese Bilanz zieht das Klinikum Hochsauerland.
Der amtliche Wetterdienst hatte am Donnerstagmorgen (26.01) im Hochsauerlandkreis vor Glätte gewarnt. Vor allem an Steigungen drohe Rutschgefahr. Die Sorgen waren berechtigt, wie die Bilanz des Klinikums Hochsauerland zeigt.
Glatt waren vor allem die Bürgersteige und kleinere Straßen. Auf den Hauptverbindungen hatten der Bauhof der Stadt Meschede, der Hochsauerlandkreis sowie der Landesbetrieb Straßenbau bereits Salz gestreut. Auch ein Unfall ereignete sich in Sundern-Hövel gegen 8.30 Uhr. Dort kam es nur zu Sachschaden.
Nicht notwendige Aufenthalte im Freien vermeiden
Die Warnung an die Bürger lautete: „Es besteht Glättegefahr durch gefrierenden Regen und Glatteis.“ Die Handlungsempfehlungen: Nicht notwendige Aufenthalte im Freien und Fahrten sollten vermieden bzw. das Verhalten im Straßenverkehr angepasst werden. Verkehrsteilnehmer müssten Verzögerungen und Behinderungen einplanen. Auch Wetterexperte Julian Pape hatte zuvor schon vor Glatteis gewarnt.
Stürze und Verletzungen
Die Glatteiswarnung des Amtlichen Wetterdienstes spiegelt sich auch in der Unfallbilanz des Klinikums Hochsauerland - allerdings nicht in Meschede. In der Notaufnahme des St. Walburga-Krankenhauses gab es Donnerstag laut Auskunft des Pressesprechers normalen Betrieb. „Es waren keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.“ Im Marienhospital in Arnsberg waren hingegen vermehrt Patienten mit glatteisbedingten Sturzverletzungen zu versorgen. Dort gab es etwa doppelt so viele Patienten beispielsweise mit Unterschenkel-, Handgelenks- oder Sprunggelenksfrakturen wie an durchschnittlichen Werktagen.
Anlieger müssen Glätte beseitigen
Die Stadt Meschede weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass der Winterdienst auf den Gehwegen den Anliegern übertragen worden ist. Als Gehwege zählen demnach alle Straßenteile, deren Benutzung durch den Fußgängerverkehr vorgesehen ist. Dies sind zunächst einmal die klassischen, von der Fahrbahn abgesetzten Gehwege sowie die gemeinsamen Fuß- und Radwege. Aber auch bei Straßen ohne erkennbar abgesetzten Gehweg haben die Anlieger für den Fußgängerverkehr jeweils eine Gehbahn von mindestens einem Meter Breite ab begehbaren Straßenrand eis- und schneefrei zu halten. Hierzu zählen insbesondere auch die verkehrsberuhigten Bereiche sowie der Bereich der Fußgängerzone.
Wann gestreut und geräumt werden muss
Geräumt und gestreut werden muss in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr). Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Sollte es tagsüber zu erneuten Schneefällen kommen oder glatt werden, ist im Anschluss an den Schneefall oder die Glätte erneut zu räumen oder zu streuen.
Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen der Räum- und Streupflicht selbst nicht nachkommen kann, müsse diese Pflicht auf einen Dritten überragen.
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Salz oder Sand - was darf gestreut werden?
Ein bestimmtes Streumittel ist nicht vorgeschrieben, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln zu verwenden sind, scheibt die Stadt. Der Einsatz von Salz ist insbesondere bei Eisregen und Eisglätte sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken erlaubt.