Meschede. NRW hält an der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fest. Wie ist die Akzeptanz noch im HSK? Und was sagen die Betreiber zu der Regelung?

In zahlreichen Bundesländern muss in Bussen und Regionalzügen keine Maske mehr getragen werden, allein in dieser Woche entschieden sich sechs weitere für ein Auslaufen der Regelung. Nordrhein-Westfalen hält dagegen mit Verweis auf das Coronavirus und die „pandemische Gesamtlage“ an der Vorschrift fest. Doch: Wer kontrolliert die Durchsetzung eigentlich noch? Und wie sehr halten sich die Fahrgäste im Hochsauerlandkreis noch daran?

Quote von 97 Prozent

Nach Angaben der heimischen Unternehmen sind Verstöße selten. „Die Akzeptanz für das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr ist bei den Fahrgästen der RLG nach wie vor hoch. Auf der Basis eigener Kontrollen könne wir davon ausgehen, dass etwa 97 Prozent mit Maske unterwegs sind“, erklärte Pressesprecherin Annette Zurmühl.

Das Tagen einer Maske im Bus sei inzwischen fest etabliert. „Radikale Maskenverweigerer treten bei uns so gut wie nie auf“, erklärte Zurmühl. Und wer überwacht die Pflicht? „Grundsätzlich erfolgt beim Einstieg in den Bus eine Sichtkontrolle durch das Fahrpersonal. Zusätzlich überprüft die RLG in unregelmäßigen Abständen und punktuell mit eigenem Personal die Einhaltung der Maskenpflicht in den Fahrzeugen.“

Nur Attest zählt

Von der Maskenpflicht befreit seien nur jene, die ein ärztliches Attest vorlegen könnten. „Fehlt ein solches Attest wird der Fahrgast aufgefordert den Bus an den nächsten Haltestelle zu verlassen“, so Zurmühl. „Weigert sich ein Fahrgast beim Einstieg eine Maske aufzusetzen und kann auch kein Attest zur Maskenbefreiung vorlegen, darf er nicht mitfahren.“ So lange NRW nach wie vor an der Maskenpflicht im ÖPNV festhalte, seien diese Vorgaben für das Unternehmen selbstverständlich verpflichtend.

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Auch bei der Deutsche Bahn hießt es: „Die allermeisten Reisenden halten sich aktuell an die gesetzlichen Vorgaben zur Maskenpflicht. Angesichts weitgehender Lockerungen in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens und der gesetzlichen Maskenpflicht im Personenverkehr sehen wir die Notwendigkeit, auch weiterhin in unseren Zügen, Bussen, Bahnsteigen, Websites und in unseren Apps auf die jeweils gesetzlich geltenden Regeln zum Tragen einer Maske hinzuweisen.“

Ausschluss von der Beförderung

Werd dieser Verpflichtung nicht nachkomme, werde unmittelbar angesprochen. „Zur Unterstützung kann das Bordpersonal bei Bedarf Fahrgästen Hinweiskarten überreichen, die auf die Verpflichtung zum Tragen der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Maske hinweisen. Sollten mehrere Gäste keine entsprechende Maske tragen, kann das Zugpersonal mittels Durchsage erneut an die Maskenpflicht erinnern. Fahrgäste, die im Fernverkehr keine FFP2-Maske bei sich tragen, können diese in den Bordbistros erwerben. Wenn ein Gast uneinsichtig ist und sich trotz wiederholter Aufforderung weigert, die gesetzlich geforderte FFP2- bzw. OP-Maske zu tragen, wird dieser von der Beförderung ausgeschlossen.“