Meschede. In der Silvesternacht sind in Meschede nicht nur Böller und Raketen - sondern auch Schüsse abgefeuert worden. Die Polizei prüft die Vorfälle.

In der Silvesternacht sind auch in Meschede illegal Schreckschusswaffen in beträchtlichem Umfang eingesetzt worden. Das bestätigte die Polizei nach einer Auswertung von Bildern. Darauf sind Patronen zu sehen, die zu Dutzenden in der Innenstadt auf dem Boden liegen. Die Behörde prüft seitdem, ob Straftaten in Form von Verstößen gegen das Waffengesetz vorliegen. Eine Ordnungswidrigkeit ist der Einsatz der Schreckschusswaffen allemal.

Schwere Verletzungen möglich

In der Ruhrstraße, am Kaiser-Otto-Platz und am Von-Stephan-Platz: Vor allem in der Fußgängerzone lagen die Patronen am ersten Tag im neuen Jahr massenhaft herum. Die Polizei kann sie anhand ihrer grünen Kappen eindeutig zuordnen: Sie sind mit Schreckschusspistolen abgefeuert worden. Das klingt zunächst harmlos, ist es aber nicht: Insbesondere wenn sich Gruppen von Menschen in der Nähe befinden, können damit schwere Verletzungen an Ohren, Augen und auch am Körper verursacht werden. Das Abfeuern ist daher in der Öffentlichkeit verboten.

Patronen liegen am Tag nach Silvester in der Innenstadt von Meschede. Die Polizei prüft die Vorfälle.
Patronen liegen am Tag nach Silvester in der Innenstadt von Meschede. Die Polizei prüft die Vorfälle. © Privat

Im Gesetz wird unterschieden, ob der Inhaber im Besitz des „Kleinen Waffenscheins“ ist: Er berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen in Teilen der Öffentlichkeit, das heißt ein „Beisichtragen“ außerhalb der eigenen Wohnung ist gestattet, sofern der Inhaber seinen Ausweis dabei hat und nicht zu öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen geht. Was grundsätzlich nicht erlaubt ist: Das Benutzen außerhalb von Schießstätten und des eigenen angegrenzten Grundstücks zum Spaß - nur zur Verteidigung in einem Notfall.

Bis zu 10.000 Euro

Wer dennoch mit seiner Waffe an Silvester öffentlich herum knallt oder einen Aufsatz aufschraubt und damit Feuerwerkskörper abschießt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden können dafür bis zu 10.000 Euro verhängen. Die Polizei im Hochsauerlandkreis stellt klar: „Das Abfeuern dieser Waffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund ist, auch während der erlaubten Abbrandzeit, untersagt.“

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Wenn nicht mal ein „Kleiner Waffenschein“ vorliegt, wird es juristisch brenzliger: Das ist oft der Fall, weil Schreckschusswaffen von jedem ab 18 Jahren ohne weitere Voraussetzungen gekauft werden dürfen und die Dunkelziffer der Besitzer nach Erfahrung der Behörden hoch ist. Werden diese Pistolen in der Öffentlichkeit mitgeführt und benutzt, liegt eine Straftat vor. Deshalb prüft die Polizei in Meschede jetzt Ermittlungen. Der Strafrahmen: sechs Monate bis zu fünf Jahre.

Polizei bittet um Zeugen

Bislang liegt nur die Munition vor. Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zu den Personen geben können, die in der Silvesternacht die Waffen abgefeuert haben. Sie werden gebeten, sich unter 0291 / 90200 zu melden. Den Polizisten selbst war in der Nacht in Meschede nichts aufgefallen - sie waren offensichtlich nicht in der Fußgängerzone unterwegs. Das gilt auch für das Ordnungsamt der Stadt Meschede. Auch dort hieß es, dass keine Verstöße bekannt geworden seien.

Die Nachfrage, ob die Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung in jener Nacht überhaupt vorsorglich die Silvester-Böllerei beobachten hätten, beantwortete der Pressesprecher Jörg Fröhling ausweichend: „Zu einzelnen einsatztaktischen Maßnahmen gibt die Stadt Meschede grundsätzlich keine Auskunft.“