Meschede. In öffentlichen Gebäuden ist die Pflicht zum Tragen der Corona-Schutzmaske entfallen - zuletzt gab es sie noch im Amtsgericht in Meschede.

Zuletzt gab es noch am Amtsgericht in Meschede die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske. Was ist daraus geworden?

In der Zwischenzeit ist dort die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske gefallen. Seit Mitte November wird das Tragen einer Maske nur noch empfohlen. Gerichtsdirektorin Doris Goß begründete dies auf Anfrage unter anderem mit stabil niedrigen Inzidenzen. Wer vor Gericht erscheinen muss, aber infiziert ist, sollte seinen Termin rechtzeitig absagen und ein aktuelles Testergebnis eines anerkannten Testzentrums bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Die Direktorin hatte das Festhalten an der Maskenpflicht zuletzt unter anderem mit dem Arbeitsschutz begründet, um sowohl ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schützen als auch alle anderen, die das Gericht aufsuchen. Sie nannte das Tragen der Maske einen „absolut niedrigschwelligen Eingriff“. Außerdem hätten zuletzt Experten vor einer neuen Infektionswelle im Herbst gewarnt.

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Probleme mit der Einhaltung von Schutzmaßnahmen habe es im Gericht „nie“ gegeben, so die Direktorin.

Ein Einzelfall – der öffentlich bekannt wurde – war der eines Schmallenberger Anwaltes, der bekannt dafür ist, Gegner der Corona-Maßnahmen zu verteidigen: Er war gegenüber den Wachtmeistern laut geworden, die ihn im Eingangsbereich aufforderten, wie vorgeschrieben eine Maske aufzusetzen. Letztlich musste der Anwalt auch die Maske tragen, um überhaupt ins Gericht zu kommen, weil er sonst den Termin seines Mandanten verpasst hätte – dieser, ein Mescheder Arzt, sollte sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, weil er in einem Supermarkt keine Maske aufgesetzt hatte. Vor Gericht erklärte der Anwalt, er sehe im Maskenzwang im Gericht einen Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit.