Meschede/Eslohe/Bestwig/Schmallenberg. Mehr als jede zweite Kommune in NRW erhöht die Grundsteuer. Es wird dort teurer. Das passiert in Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg.
Bundesweit mehr als 1000 Städte und Gemeinden erhöhen 2023 ihre Grundsteuern. Die Belastungen könnten durchschnittlich um 10 bis 20 Prozent steigen. Das geht aus Schätzungen des Hauseigentümerverband Haus und Grund vor.
Trick vermutet
Dessen Präsident Kai Warnecke vermutet einen Trick dahinter: Weil künftig die Grundsteuer auf neue Weise berechnet wird, heben zahlreiche Kommunen ihre Hebesätze jetzt an. Sie wollen damit den Anschein erwecken, dass sie nicht mit Inkrafttreten der Reform im Jahr 2025 für zusätzliche Belastungen sorgen. Denn die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden hatten immer erklärt, die Regeländerung nicht dazu zu nutzen, um flächendeckend die Grundsteuer anzuheben.
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Vor allem in Nordrhein-Westfalen wird es teurer. Der Bund der Steuerzahler erklärte, dass in 60 Prozent aller Städte und Gemeinden die Grundsteuer erhöht werde: „Die nächste Steuererhöhungswelle fürs Wohnen naht.“ Die vier Kommunen im heimischen Raum schließen sich dem Trend dagegen nicht an. In Schmallenberg, Eslohe und Bestwig bleibt die Grundsteuer unverändert, in Meschede wird sie sogar abgesenkt, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Meschede wird günstiger
Für Grundstückseigentümer besonders wichtig ist die Grundsteuer B. Sie wird erhoben für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Hier ist Nordrhein-Westfalen unter den Bundesländern mit einem Wert von 551 Prozent Spitzenreiter. Hauseigentümer im Hochsauerland leben dagegen günstiger: In Meschede fällt der Hebesatz von 475 auf 450, in Eslohe bleibt er bei 449, in Bestwig bei 488 und in Schmallenberg bei besonders günstigen 360.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 muss die Grundsteuer ab 2025 geändert werden. Grundlage waren bis dahin Daten, die von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland stammten. Deshalb müssen alle Eigentümer einmalig eine so genannte Feststellungserklärungen zur Grundsteuer abgeben. Anhand einer Formel, für die der kommunale Hebesatz zur Grundsteuer verwendet wird, berechnet sich die künftige Höhe der Steuer. Dabei gilt auch: Je höher der Wert in einer Stadt oder Gemeinde angesetzt wird, desto teurer wird es.