Meschede. Die ersten Bescheide zur Grundsteuer sind in Meschede verschickt. Die spannende Frage: Muss ich in Zukunft mehr oder weniger zahlen?
Während rund 70 Prozent der deutschen Haus- und Wohnungseigentümer noch über ihrer Grundsteuerermittlung brüten, haben die ersten Mescheder die Festsetzung des neuen Steuermessbetrages bereits erhalten. Doch was sagt das Schreiben jetzt aus? Kann man daran erkennen, was man ab 2025 zahlen muss?
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Die spannendste Frage für viele Eigenheimbesitzer ist dabei wohl: Muss ich demnächst mehr zahlen? Oder habe ich vielleicht Glück und meine Grundsteuer sinkt? Doch diese Frage lässt sich auch bei Vorliegen der Bescheide derzeit noch nicht klar beantworten.
Bescheid nennt Steuermessbetrag
Der Bescheid informiert darüber, wie hoch der neue Steuermessbetrag für den Einzelnen ist. Ein Vergleich mit dem letzten Grundsteuerbescheid zeigt auf, ob der Wert höher oder niedriger liegt. Doch leider ist das auch schon alles, was sich daraus ablesen lässt. Um den neuen Grundsteuerbetrag zu berechnen, fehlt nämlich jetzt noch der entsprechende Hebesatz der Kommune. Und der wird politisch ermittelt, sobald alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Das aber dauert noch, denn gerade erst ist deren Frist ja auf Ende Januar 2023 verlängert worden.
Jochen Parth, Dienststellenleiter des Finanzamtes Meschede erklärt Mitte Oktober auf Nachfrage: „In Nordrhein-Westfalen werden mehr 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet. Bisher sind mehr als zwei Millionen Erklärungen (rund 31 Prozent) bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.“ Im Bereich des Finanzamtes Meschede müssten Erklärungen für rund 34.000 wirtschaftliche Einheiten (Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft) abgeben werden. Wie viele bereits eingegangen sind, nennt das Finanzamt nicht. Sind es auch etwa 30 Prozent, fehlen noch 23.800.
70 Prozent der Grundsteuererklärungen fehlen noch
Und das ist aber wichtig. Denn erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind, wird das Land den Kommunen den Hebesatz mitteilen, den sie anwenden müssten, um in Summe so hohe Grundsteuererträge zu erzielen wie bisher. Die neuen Hebesätze wären dann für die Kommunen aufkommensneutral. Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet dann - wie bisher- wo sie den Hebesatz für die Grundsteuer A und B ansetzen will. In den Kämmereien in der Region geht man davon aus, dass das nicht vor Mitte 2024 soweit sein wird. „Erst dann“, so das Finanzamt Meschede, „sind Aussagen zur Höhe der Grundsteuer möglich.“
Die Steuerpflichtigen erhalten dann im Anschluss von der Stadt den neuen Grundsteuerbescheid. „Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer damit ab dem 1. Januar 2025 höher oder geringer ausfallen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die konkrete Entwicklung aber noch völlig unklar“, schreibt auch die Stadt Meschede auf Nachfrage.
Ein Beispiel
Ein Beispiel: Der bisherige Grundsteuerbescheid erhielt als Steuermessbetrag einen Wert von 70 Euro, der neue einen Wert von rund 50. Dann fehlt für die Berechnung noch der Hebesatz. Der liegt in der Stadt Meschede aktuell bei 475 Prozent des Steuermessbetrages, in Schmallenberg bei 360 Prozent. Das bedeutet: Hausbesitzer zahlten bisher 332,50 Euro in Meschede und 252 Euro in Schmallenberg. Was sie allerdings in Zukunft zahlen, steht in den Sternen, denn dafür fehlt der neue Hebesatz für die Grundsteuer B, den das Land vorschlägt und die Politik dann festsetzen muss.
„Verwerfungen“ eher in den großen Städten
Mit einer deutlichen Veränderung für den Einzelnen in der Endsumme, rechnet Schmallenbergs Kämmerer Andreas Plett da nicht. Zwar gebe es für die größeren Städte in NRW die Vermutung, dass dort zwischen teuren Innenstadtlagen und Außenbezirken Unterschiede zu spüren sein werden, renovierte Innenstadtgrundstücke also beispielsweise deutlich höher bewertet werden, vor allem,wenn diese zuletzt bei der Hauptfeststellung 1964 bewertet wurden.In den ländlichen Gebieten des HSK rechnet der Kämmerer mit solchen großen „Verwerfungen“ allerdings eher nicht. Er betont aber, dass es diese „in Einzelfällen“ natürlich auch hier geben könnte.
Neben der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung über Elster abzugeben, gibt es mittlerweile eine weitere Alternative. Für einfach gelagerte Sachverhalte wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen gibt es unter www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit.