Bad Fredeburg. Im Februar diesen Jahres ist es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der L776 gekommen. Jetzt stand die Fahrerin in Bad Fredeburg vor Gericht.
Es war der 25. Februar diesen Jahres. Gegen 10 Uhr ist eine 30-jährige Bad Fredeburgerin mit ihrem Auto auf der L776 nach Bad Fredeburg unterwegs. In der langgezogenen Rechtskurve, kurz vor der Abbiegung nach Osterwald kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall. Die Angeklagte, die sich jetzt vor dem Bad Fredeburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste, fährt auf die Gegenfahrbahn und dort frontal in ein anderes Auto. Der Geschädigte, ein 71-jährige Mann aus Bad Fredeburg erleidet ein Polytrauma: Mehrere schwere Brüche, er kann bis heute nur mit Gehhilfen den Alltag bestreiten. Aber auch die Angeklagte ist physisch wie auch psychisch stark geschädigt.
An diesem Hauptverhandlungstag war zu klären, wie und warum die Angeklagte auf die Gegenfahrbahn geraten war. „In der Anklage steht, dass die Frau ein drittes Auto eines Zeugen überholt haben soll. Das Auto des Zeugen war aber hinter dem des Geschädigten“, stellte Richter Ralf Fischer heraus. Der Fehler erschien in der Anklageschrift, der geladene Zeuge konnte aber sagen, dass er hinter dem Auto des Geschädigten gefahren war und die Angeklagte so kein Auto vorher überholt haben konnte.
Keine Erinnerungen an den Unfall
Weder die 30-Jährige noch der 71-Jährige konnten sich an den Unfall erinnern: „Ich weiß nur noch, dass ich nach der Nachtschicht noch zu meinen Eltern nach Remblinghausen und zu meinem Hausarzt gefahren bin. Wobei mir das auch nur erzählt wurde. Ich weiß eigentlich nichts mehr“, erläuterte die Angeklagte unter Tränen. Die Heilerziehungspflegerin ist derzeit noch krankgeschrieben. Sie wissen nicht, ob sie wieder in ihrem alten Beruf arbeiten kann. „Ich will aber gern in mein altes Leben zurück“, sagte sie, dabei sei ein Teil ihres Beines gelähmt und sie habe Probleme mit dem Kniebeuger. Sie beschrieb sich vor Gericht selbst als eher ängstliche Fahrerin. Richter Ralf Fischer stellte heraus, dass die Angeklagte keine Einträge im Fahreignungsregister (Anm. d. Red.: früher Verkehrszentralregister. Es enthält Informationen über Verkehrsteilnehmer.) habe und man deshalb davon ausgehen könne, dass sie sich bisher an Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten habe.
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Da auch der Zeuge, der kurz hinter dem Geschädigten gefahren war, keinerlei Aussagen zum Unfallhergang beisteuern konnte, kam der Unfallgutachter zu Wort, der die „Pre-Crash-Daten“, also die Daten vor dem Zusammenstoß zur Unfallrekonstruktion aus beiden Wagen ablesen konnte. „Die Angeklagte hat in den Sekunden vor dem Unfall langsam in die falsche Richtung, also auf die Gegenfahrbahn gelenkt“, berichtete der Sachverständige. „Erst ganz kurz vor dem Aufprall drückte sie auf die Bremse und riss das Lenkrad herum.“ Außerdem sollen danach die Fahrzeuge nicht mit allzu hoher Geschwindigkeit ineinander gefahren sein. Daher könne er auch ausschließen, dass die Angeklagte mit ihrem Fahrzeug auf der nassen Fahrbahn auf die Gegenspur gedriftet sei, so der Gutachter.
Kein Überholvorgang
„Wir können weiter ausschließen, dass die Angeklagte jemanden überholt hat oder wegen zu hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen ist. Eigentlich bliebe dann nur noch die Ablenkung durch das Handy oder einen anderen Grund oder vielleicht auch ein Sekundenschlaf oder ein plötzliches Wegtreten“, fasste Richter Fischer zusammen. Für die letzte Annahme spreche das langsame falsche Lenken und das plötzliche Bremsen und Herumreißen des Lenkrads. Die Ursache konnte aber nicht final geklärt werden. „Da die Angeklagte, aber auch der andere Fahrer schwer verletzt wurden und immer noch an den Folgen des Unfalls leiden, kann ich das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen“, so Fischer.
Vor dem Urteilsspruch richtete die Angeklagte noch einige Worte an den verunfallten 71-Jährigen: „Es tut mir unendlich leid.“ Auch wegen dieser Entschuldigung und in Anbetracht der schweren Verletzungen wurde die 30-Jährige nur zu 30 Tagessätzen von 60 Euro verurteilt. „Mir bleibt da nichts anderes übrig“, schloss Ralf Fischer die Verhandlung.