Meschede. Betretungsverbot und Bußgeld gegen Unabkömmlichkeits-Erklärung - wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht im HSK jetzt endet.

Wer nicht gegen Corona geimpft oder genesen ist und in der Pflege arbeitet, musste lange damit rechnen, dass er quasi ein Berufsverbot erhält. Grundlage war die sogenannte Impfpflicht in der Pflege, die seit dem 16. März galt. Die Einrichtungen mussten danach ungeimpfte Mitarbeiter melden und das Kreis-Gesundheitsamt in Meschede konnte nach individueller Prüfung ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz aussprechen oder Bußgelder verhängen. Wie dieses Bürokratiemonster im HSK nun ausgegangen ist.

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577 Meldungen über ungeimpfte Mitarbeiter im HSK

Acht Monate nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist nicht viel passiert. Insgesamt waren beim Gesundheitsamt in Meschede bis Anfang August 577 Meldungen über ungeimpfte Mitarbeiter aus 160 Einrichtungen eingegangen. 386 waren damals bereits abgeschlossen. Ein Großteil hatte sich doch noch zur Impfung entschlossen, 12 waren genesen und 58 hatten die Einrichtungen verlassen.

172 Männer und Frauen waren schon damals von ihren Arbeitgebern als unabkömmlich erklärt worden. Auch diese Fälle galten als „abgeschlossen“. Die Mitarbeitenden durften weiterarbeiten, weil sonst die Versorgungssicherheit in der Pflege nicht gewährleistet war. Noch im Verfahren waren damals 191 Fälle. Bei diesen hatte das Gesundheitsamt zur Nachprüfung der vorgelegten Atteste für 36 Personen eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Beim Rest prüfte die Heimaufsicht, ob auch diese Mitarbeiter möglicherweise unabkömmlich sind.

Kein einziges Betretungsverbot ausgesprochen

Das scheint so. Denn der Kreis hat bis heute kein einziges Betretungsverbot ausgesprochen und werde das auch jetzt nicht mehr tun, erklärt Pressesprecher Martin Reuther. Dazu habe man sich auch mit den Nachbarkreisen verständig, „wir wollen gleichlautend informieren, da die Impfpflicht zum Ende des Jahres sowieso ausläuft.“ Auch erste wegweisende Gerichtsurteile habe es dazu bereits gegeben.

Damit positioniert sich der Kreis anders als beispielsweise die Stadt Essen. Diese hatte rund 100 Betretungsverbote ausgesprochen. Was bedeutet, dass diese Arbeitnehmer bis Ende des Jahres ihrer Arbeit nicht nachgehen dürfen. Mit dem Ablauf der Impfpflicht endet das Betretungsverbot allerdings auch für sie.

Erkrankt, trotz Impfung

Der Hintergrund: Die hochansteckende Omikron-Variante zeigt mittlerweile, dass die Impfung – anders als erhofft – eine Corona-Infektion nicht ausschließt. Das Hauptargument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht war damit stark erschüttert. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte bereits im Sommer von der Bundesregierung gefordert, die Impfpflicht „dringend auf den Prüfstand“ zu stellen. Doch die Prüfungen liefen weiter, bis sie jetzt im Sande verlaufen. „Dass die Impfpflicht jetzt nicht verlängert wird, hat ja auch seine Gründe“, sagt Martin Reuther. „Das Ganze hat uns viel Zeit und Arbeit gekostet und jede Menge Bürokratie verursacht.“