Meschede. Eigentümer müssen eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Finanzämter verweisen auf Elster - es gibt eine kostenlose Alternative.
Zu kompliziert, zu fehleranfällig, zeitweilig gar nicht erreichbar - es gibt viele Beschwerden über Elster, das Portal der deutschen Steuerverwaltungen, mit dem Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung bis 31. Oktober elektronisch abgeben müssen. Anhand der Angaben wird die neue Grundsteuer berechnet. Was kaum bekannt ist: Es geht auch unkomplizierter als mit Elster.
Vereinfachtes Portal
Das Bundesfinanzministerium hat seit Anfang Juli zusätzlich ein stark vereinfachtes Online-Portal freigeschaltet: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Dieser Service ist speziell auf die Standardfälle von Privateigentümern zugeschnitten - „und wesentlich einfacher als Elster“, schrieb uns ein Leser aus Meschede. Über dieses Portal kann nach Registrierung die geforderte Steuererklärung online abgeben werden. Die Daten werden automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
„Wie ich auf dieses Portal gestoßen bin? Ein Hinweis findet sich auf Seite sechs in der letzten Ausgabe der Zeitschrift Familienheim und Garten, des Verbandes Wohneigentum“, so der Mescheder. Er bemängelt: „In den offiziellen Anschreiben des Finanzamtes wird nur auf Elster verwiesen. Warum die Finanzbehörden auf diese durchaus sinnvolle Alternative in ihren Anschreiben nicht hinweisen, erschließt sich mir nicht. Ich selbst habe nach erfolgreicher Registrierung innerhalb von einer Woche die erforderlichen Zugangsdaten erhalten und konnte heute über dieses Portal unsere Grundsteuer-Erklärung abwickeln.“ Auch diese Zeitung hatte bereits über die Möglichkeit berichtet.
Anfrage weitergeleitet
Tatsächlich finden sich in der Presseerklärung des Finanzamtes Meschede vom 1. Juli mit dem Titel „Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt“ nur Hinweise auf die Abwicklung über Elster - es gibt keinen Verweis auf das alternative Portal. Eine Anfrage dieser Zeitung leitete das Finanzamt Meschede ohne weitere Rückmeldung an die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen weiter.
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Aus deren Presseabteilung heißt es zugeknöpft: „Den Hinweis auf die Möglichkeit, die Feststellungserklärung auch über andere Software-Anbieter abzugeben, die diesen Service anbieten, finden Sie u.a. auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de.“ Tatsächlich handelt es sich bei www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de um eine Seite des Bundes und nicht um „einen anderen Software-Anbieter“ - und wer die nordrhein-westfälische Grundsteuer-Seite ansteuert wird viel klicken und suchen müssen, um auf das zusätzliche Angebote hingewiesen zu werden - vielmehr wird auch dort an mehreren Stellen plakativ auf Elster verwiesen.
Kein Kommentar
Warum das so ist, warum nicht in den Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Finanzämter auch auf die Seite des Bundes hingewiesen wurde? Dazu gibt die Oberfinanzdirektion zunächst keinen Kommentar ab und lässt die Anfrage ins Leere laufen. Nach einer Erinnerung heißt es: „wir verbleiben bei der getätigten Aussage“ - und geben also keine Antwort dazu. Unterdessen hat das Finanzamt Meschede eine erneute Pressemitteilung zur Grundsteuer verschickt: „Wir empfehlen die Abgabe über das Online-Finanzamt Elster.“ Die Alternative bleibt wieder unerwähnt.
>>> Neuberechnung der Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Gleichartige Grundstücke würden unterschiedlich behandelt und so werde gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen.
Aus diesem Grund war vom Gesetzgeber eine Reform beschlossen worden. Einmalig müssen die Daten in diesem Jahr eingegeben werden.
Die neu berechnete Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 bezahlt werden.