Meschede. Kann die Stadt bei der Windkraft Standorte festlegen? Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilt über den Umgang mit Windrädern in Meschede.

Die Stadt Meschede hat bei ihren Versuchen, mögliche Windkraftstandorte im Stadtgebiet selbst festlegen zu können und auf Zeit zu spielen, eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten.

Formal beklagt war der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde, tatsächlich geht es einmal mehr um die grundsätzliche Windkraft-Politik der Stadt: Bekanntlich will sie erst einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen, in dem dann so genannte Konzentrationszonen für neue Windräder ausgewiesen werden sollen – anstatt wahllos an Stellen, die sich Investoren suchen.

Kein ernsthafter Planungswille?

Entschieden hat jetzt direkt das Oberverwaltungsgericht Münster: Der 22. Senat dort ist in NRW für Windkraftfragen zentral zuständig geworden, um die Verwaltungsgerichte von diesem umstrittenen Thema zu entlasten.

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Das OVG hatte bereits im Eilverfahren gegen den Hochsauerlandkreis entschieden, jetzt auch im Hauptsache-Verfahren. Thema waren die geplanten drei Windräder südlich von Meschede bei Heggen/Kehren sowie zwischen Köpperkopf und Vellinghausen. Deren mögliche Betreiber werfen der Stadt vor, sie zeige gar keinen ernsthaften Planungswillen.

Stadtverwaltung empfiehlt notfalls weitere Klagen

Die Stadt hatte beim Kreis ein Zurückstellen einer Genehmigung für die drei Windräder beantragt, um erst den neuen Flächennutzungsplan abzuwarten. Diese Zurückstellung, die dann durch den Kreis auch erfolgte, sei aber rechtswidrig gewesen, so die Richter jetzt: Der Kreis hätte den Antrag der Stadt zurückweisen müssen, denn die Mescheder Gründe für eine Zurückstellung seien nicht ausreichend gewesen. Der Kreis muss also das Verfahren weiter fortsetzen.

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Das Gerichtsurteil platzt mitten in die Diskussion, wie die Stadt nun mit den weiteren Planungen für Windräder bei Freienohl und bei Mönekind umgeht. Auch hier empfiehlt die Stadtverwaltung der Politik eigentlich, ebenfalls Zurückstellungen beider Projekte beim Hochsauerlandkreis zu beantragen – und notfalls eben zu klagen.

Die Klageaussichten aber dürften durch die Niederlage vor Gericht jedoch gering sein. Die Stadtverwaltung schreibt selbst in ihren Vorlagen, eine Sicherheit, so beide Parks zu „verhindern“, bestehe „aber ausdrücklich nicht“. Außerdem würden durch Klagen natürlich Kosten für die Stadt entstehen.