Nuttlar/Brilon. Vor Monaten sollte feststehen, mit welcher Variante die B7n von Nuttlar bis Brilon führen soll. Und jetzt? Straßen-NRW sagt, was los ist.

Eigentlich hat der Zeitplan ja ganz anders ausgesehen: Am 30. März diesen Jahres sollte die Trassenführung der B7n ab dem Ende der A46 hinter Nuttlar vorgestellt werden. Geplant war eine öffentliche Präsentation. „Auf Grund des komplexen Abwägungsprozesses“, so Projektleiter Lars Voigtländer damals zur WP, benötige man mehr Zeit. Ziel sei, „eine wirklich durchsetzbare Variante“ zu finden. Angesichts der „echt großen Betroffenheiten“, die jede der zur Wahl stehenden Varianten für Mensch, Tier- und Umwelt auslöse, wolle man die Auswahl „nicht übers Knie brechen“.

Markige Worte nachdem Voigtländer noch vor rund einem Jahr angekündigt hat, die Trassenführung solle im Führjahr 2022 stehen. Ein straffer Zeitplan, den Voigtländer stets mit guter Vorbereitung abgetan hatte. Seit der Absage der großen Präsentation ist es still geworden um die B7n. Keine Updates, keine Infos dringen durch.

Antwort des Landesbetriens läst lange auf sich warten

In der jüngsten Briloner Ratssitzung hatte Hubertus Weber (SPD) nachgefragt. Gibt es einen neuen Stand? Schon zuvor hatte die WP eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßenbau gestellt. Auch hier war Gegenstand der Anfrage, wie der aktuelle Stand bei der Bestimmung der Trassenführung sei. Lange lässt die Behörde auf die Antworten warten, man sei in der Abstimmung heißt es über Tage. Die Antwort indes birgt kaum Neuigkeiten – und schon gar nicht einen Termin, an dem die Trassenführung doch noch vorgestellt werden kann.

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„Im Zuge der vielen Gespräche mit den Menschen vor Ort, den Kommunen, der Wirtschaft, den politischen Gremien und Abgeordneten und den von den einzelnen Trassenvarianten betroffenen Landwirten hat Straßen-NRW immer betont, dass das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, das Bürgergutachten, in der fachlichen und rechtlichen Gesamtabwägung als eine mögliche Variante berücksichtigt wird“, leitet die Behörde ein. Man habe sich „im März dieses Jahres einen ambitionierten Terminplan für die Gesamtabwägung der Vorzugsvariante und die abschließende Besprechung mit den Verkehrsministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Im März und April wurden mit Bund und Land die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und die fachlich und rechtlich erforderlichen Abwägungsansätze intensiv erörtert“, heißt es.

Große Differenzen deutlich geworden

Bei den Diskussionen seien große Differenzen zwischen den Varianten deutlich geworden. Die ortsferneren Varianten 4 und 15 verursachen erheblich mehr Kosten als die ortsnahe Variante 2 – und sie sind auch aus umweltfachlichen Gesichtspunkten schlechter bewertet. Dabei hatten die Zufallsbürger und Zufallsbürgerinnen nach der Abwägung die Vorzugsvariante 1-15-7-5 vorgeschlagen. Die Bewertungen in den einzelnen Kriterien auszutarieren und die Ergebnisse aus den Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange und der Verbände in die Gesamtabwägung einfließen zu lassen, ist nun Aufgabe von Straßen-NRW. Im Anschluss ist eine weitere Abstimmung mit den vorgesetzten Dienststellen geplant.

Große Bedeutung für die Region

„Wir alle wissen zu schätzen, wie intensiv und engagiert die Bürgerinnen und Bürger vor Ort geholfen haben, das Projekt B7n voranzutreiben. Wir bedauern, dass es jetzt zu einer Verzögerung kommt. Aus Sicht von Straßen-NRW ist jedoch für eine solch gewichtige Entscheidung und vor dem Hintergrund einer angemessenen Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung auch ein zeitlicher Verzug im Planungsablauf gerechtfertigt“, so Lars Voigtländer. Ein Fertigstellungsdatum für die Unterlagen könne aktuell noch nicht konkret benannt werden, heißt es. „Der großen Bedeutung der B7n für die Region entsprechend, wird mit Hochdruck an dieser komplexen Aufgabe gearbeitet“, verspricht Straßen-NRW.

Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes

Die Maßnahme B 7n Nuttlar-Brilon ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes mit der Einordnung in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“. Vor dem Hintergrund der vom Bund angekündigten Novellierung des Bundesverkehrswegeplans haben die regierungsbildenden Parteien im Koalitionsvertrag für NRW vereinbart, dass die laufenden Projekte bis zur Novellierung des Bundesverkehrswegeplans weiterbearbeitet werden.