Bad Fredeburg/Meschede. Ein 28-jähriger Bad Fredeburger musste sich wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Meschede verantworten. Die Details.

Am Mescheder Amtsgericht musste sich ein 28-jähriger Bad Fredeburger wegen Vergewaltigung vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, 2020 ein damals noch 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.

„Die 14-Jährige hat wohl mehrfach geäußert, dass sie den Körperkontakt zu dem Angeklagten abbrechen wollte“, so wird es in der Anklageschrift verlesen. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der Fredeburger deutlich, dass er sich zu dem Sachverhalt äußern möchte: „Ich war damals mit einem Freund unterwegs und dann haben wir abends zwei Mädchen in einem Park getroffen. Ich kannte sie vom Sehen, mein Freund kannte eine der beiden etwas besser“, so der Angeklagte.

Man sei ins Gespräch gekommen und habe an dem Abend auch schon vorher Alkohol getrunken. Die Mädchen hätten eine Wodkaflasche dabei gehabt. „Sie wussten das Alter der beiden Mädchen nicht?“, fragt Richterin Mareike Vogt. Diese Frage verneint er: „Ich habe die Wodkaflasche gesehen und habe dann gedacht, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Nachgefragt habe ich nicht weiter.“

Angeblich kein Geschlechtsverkehr

Im weiteren Verlauf des Abends sei die Gruppe dann in die Wohnung des Angeklagten gegangen sein: „Dort haben die beiden Frauen dann nach Decken und Kleidung zum Umziehen gefragt.“ Sein Freund habe, während der Angeklagte im Bad gewesen sei, den Frauen das gegeben, wonach sie verlangt haben. Kurze Zeit später haben alle zusammen einen Film auf der Couch geguckt. Der Freund des Angeklagten und die Freundin der mutmaßlich Geschädigten seien sich recht schnell näher gekommen und seien unter einer der Decken intim miteinander geworden.

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„Ich habe gemerkt, dass die andere der beiden Mädchen auch den Kontakt zu mir gesucht hat. Wir haben uns ebenfalls angefasst und sind uns näher gekommen. Ich habe aber nicht einmal gemerkt, dass sie das nicht wollen würde. Sowas merkt man doch, es war ja nicht meine erste Erfahrung mit einer Frau“, so der Angeklagte.

Zeugin sagt nicht vor Öffentlichkeit aus

„Ist es zum Geschlechtsverkehr gekommen?“, will die Staatsanwältin wissen. Das streitet der Bad Fredeburger ab. Man habe aber Spermaspuren in der Vagina gefunden. Daraufhin gibt der Angeklagte zu, dass sein Sperma bestimmt an der Decke gewesen sei, aber er nicht in die 14-jährige eingedrungen sei. Die mutmaßlich Geschädigte habe sich im Anschluss an den Abend bei der Polizei gemeldet und dort habe man eine Untersuchung angeordnet: „Es sind von der Frauenärztin lediglich zwei Knutschflecke festgestellt worden und keine weiteren blauen Flecke“, stellte der Verteidiger Pohlmann fest.

Die 14-Jährige ist an diesem Tag im Amtsgericht Meschede als Zeugin geladen, sie entschied sich aber dafür, ihre Aussage erst nach Ausschluss der Öffentlichkeit zu tätigen. Das ist möglich, da die Zeugin noch keine 18 Jahre alt ist und somit noch unter das Jugendstrafrecht fällt.

Die Urteilsverkündung ist dann wieder öffentlich: „Der Angeklagte wird freigesprochen“, verkündet Richterin Vogt. Das Gericht könne anhand der Aussagen nicht feststellen, dass sich eine Vergewaltigung ereignet habe. Die Zeugenaussage sei nicht ausreichend gewesen und somit gelte: Im Zweifel für den Angeklagten. „Hier stand Aussage gegen Aussage“, so Vogt.