Meschede. Das Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests naht. Zum 1. Juli schließen in Meschede viele Teststellen. So sieht das Angebot danach aus.
Mit dem Ende der kostenlosen Bürgertests müssen sich die Testzentren in Meschede neu aufstellen. Die meisten schließen, einige warten erst mal ab.
Hüseyin Yusuf
Hüseyin Yusuf hat das Schild schon an die große Fensterfront geklebt. „Unsere Teststelle schließt am 30. Juni“. Im ehemaligen Ladenlokal von Bonita hatte der Bestwiger seit Dezember Schnelltests angeboten. „Der Vermieter wollte jetzt gern einen langfristigen Mietvertrag abschließen. Das ist aber bei der momentan unsicheren Lage nicht möglich.“ Er werde seine Lizenz für dieses Ladenlokal abgeben. „Die Lizenz für Bestwig und in Wehrstapel am Enjoy lasse ich ruhen.“
Yusuf hat das gleiche Problem wie alle anderen Teststellen. Ab dem 1. Juli werden Tests geringer bezahlt und die meisten Tests kostenpflichtig. Mit drei Euro für die Bürger und 9,50 Euro pro Test lohne sich das dann nicht mehr. Dass es sich die letzten sechs Monate gelohnt hat, gibt der Gastronom und Inhaber von Haci Babas Döner-Grill in Bestwig und Baba Burger und Pan Pizza in Meschede zu. „Aus finanzieller Sicht hätte ich das früher machen sollen.“
Apotheke am Brunnen
Auch Klaus Mörchen und sein Sohn Dominik werden ab Freitag, 1. Juli, die Schnelltests in der Apotheke am Brunnen erstmal aussetzten. „Das ist uns gerade alles sehr unsicher“, erklärt der Seniorchef. Noch sei ihm zum Beispiel nicht klar, ob das Land NRW die drei Euro für den normalen Bürgertest übernimmt. Das kann es laut Bundes-Verordnung, muss es aber nicht .„Und wie sollen wir überprüfen, ob eine Person beispielsweise wirklich eine Großveranstaltung besuchen will?“ Regelrecht „skandalös“ findet er die späte Information der Betroffenen. „Viele werden aufhören. Da fehlt jede Planungssicherheit.“ Sollten sich die Bedingungen ändern, sei die Apotheke am Brunnen kurzfristig in der Lage, die Tests in den eigenen Räumen wieder anzubieten.
Ruhr-Apotheke
Auch Christiane Rips von der Ruhr-Apotheke ärgert sich über zu kurzfristige Information. Aber sie will erstmal weitertesten. „Ich werde mir das mal einen Monat ansehen, ob es sich rechnet.“ Schwierig findet sie die Einschränkungen. Denn es gibt ja Gruppen, die weiterhin befreit sind: Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel zum Beispiel, Kinder unter fünf, Menschen, die sich nach einer Quarantäne freitesten wollen und Personen, die mit einen infizierten Person im Haushalt leben. „Aber all’ das müssen wir ja überprüfen. Wir brauchen also Personalausweise, Atteste, und vorherige Schnelltests und müssen kassieren. Das alles dauert.“ Insgesamt steige der Aufwand und die Vergütung sinke.
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Hinzu kommt der Ärger mit den Kunden, die beispielsweise jemand im Krankenhaus oder Altenheim besuchen wollen. Auch die müssen möglicherweise selbst bezahlen. Das sei eine große Gruppe jeden Tag, sagt Mörchen.
DRK-Teststellen
Im Bernhard-Salzmann-Haus würden diese Besucher weiterhin zu den Öffnungszeiten gratis getestet, erklärt Norbert Vowinkel, Geschäftsführer der DRK soziale Dienste gGmbH und damit zuständig sowohl fürs DRK-Seniorenheim als auch für die DRK-Testzentren in Meschede und Bad Fredeburg. „Wir werden auch in den Teststellen weiter testen“, verspricht er. „Uns ist es wichtig, in der Region präsent zu sein.“ Außerdem biete das DRK auch nach jedem positiven Schnelltest direkt den kostenlosen PCR-Test an. „Viele brauchen das für den Genesenenstatus“, weiß Vowinkel.
Dramatisch hohe Zahlen
Aktuell, das bestätigen alle Teststellen, sind die Zahl der positiven Tests „dramatisch“ hoch. 30 bis 50 Prozent positive Schnelltests verbuchen sie nach den Abstrichen. Offiziell gezählt werden diese nur, wenn auch ein positiver PCR-Test vorliegt. Doch die meisten verzichteten darauf, weiß Mörchen. „Auch wenn an obersten Stellen weiter vor Corona gewarnt wird, hat die Basis angesichts der meist harmlosen Verläufe die Angst verloren.“
>>>Hintergrund
Laut Bundesverordnung werden die kostenlosen Bürgertests ausgesetzt.
Ausnahmen hiervon gelten für:
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.
3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen.
4. Personen, die sich nach nachgewiesenen Infektion aus der Quarantäne freitesten müssen.
5. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben.
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Drei Euro zahlen müssen, wenn das Land NRW die Kosten nicht übernimmt:
1. Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden.
2. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.