Nuttlar/Olsberg. Die Behörden haben sich zu den Plänen für die Tank- und Rastanlage an der A46 bei Nuttlar geäußert. So stehen die Chancen.

Für den geplanten Bau einer modernen Tank- und Rastanlage an der A46 bei Nuttlar liegen jetzt erste Stellungnahmen der Behörden vor. Zuletzt stand das Thema auch auf der Tagesordnung des Olsberger Bau- und Planungsausschusses.

Wie berichtet, soll der Mobilitätshof im Bereich der A46-Abfahrt Olsberg entstehen. Die Raiffeisen Vital Tankstellengesellschaft plant dort die Errichtung eines Autohofes samt einer modernen Tankstelle mit dem „kompletten Energie-Mix der Mobilität“, Shop, Bistro und Lkw-Stellplätzen. In der Sache hat inzwischen auch ein erster Behörden-Termin stattgefunden.

Um dieses Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zurzeit ist das rund 1,5 Hektar große Gelände im Flächennutzungsplan der Stadt Olsberg noch als „Fläche für Wald“ dargestellt. Der sogenannte Scoping-Termin diente nach Angaben der Stadt Olsberg dazu, die bauplanungs-rechtlichen Rahmenbedingung zu ermitteln. „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die von der Planung betroffenen wichtigsten Behörden zum geplanten Vorhaben und den damit verbundenen Bauleitplanungen keine planungs- und umweltrelevanten Bedenken vorgebracht haben“, so die Stadt.

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So habe die Bezirksregierung zum Beispiel mitgeteilt, dass an dem vorgesehenen Standort ein Mobilitätshof entwickelt werden könne, ohne, dass eine Änderung des Regionalplans erforderlich würde. Die geplante Entwicklung sei mit dem Regionalplan vereinbar. Aus Sicht der Wasserwirtschaft des HSK wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet nicht unmittelbar an der Ruhr und nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und auch auf Grund der topographischen Verhältnisse nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft werde.

Auch Straßen.NRW hatte an dem Termin teilgenommen. Dort ist man ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Errichtung eines Mobilitätshofes an dieser Stelle möglich sei, da es sich im Hinblick auf die geplanten Lkw-Stellplätze und zukunftsweisende Kraftstoffe nicht um eine klassische, auf den örtlichen Versorgungsbereich ausgerichtete Tankstelle handele. Es werde empfohlen, die B 480 in das Bebauungsplangebiet mit einzubeziehen.

Weitere Beratung und Beschlussfassung

Mit Blick auf das mögliche weitere Vorgehen schlägt die Verwaltung Olsberg vor, vor Beginn eines planungsrechtlichen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, zunächst einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Olsberg und der Raiffeisen Vital Tankgesellschaft abzuschließen. Sie würde darin zur Übernahme aller mit der Planung verbundenen Kosten verpflichtet. Nach Abschluss eines solchen Vertrages könnte dann eine weitere Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplans stattfinden. Bei der Raiffeisen Vital Tankstellengesellschaft, die den Mobilitätshof bauen und betreiben möchte, handelt es sich um eine Tochterfirma der Genossenschaft Raiffeisen Sauerland Hellweg Lippe und der Raiffeisen Waren GmbH mit Sitz in Kassel.

Ausschlussgründe nach wie vor möglich

Fachbereichsleiter Hubertus Schulte machte in der Olsberger Ausschusssitzung deutlich, dass der Behördentermin keineswegs die planungs- und baurechtlichen Verfahren ersetze, die nun in einem nächsten Schritt folgen können. Ausschlussgründe seien nach wie vor möglich, so Schulte. Ob und in welcher Weise der geplante Mobilitätshof tatsächlich umgesetzt werden könne, müssten nun die gesetzlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans zeigen. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Ausschussmitglieder, dem Vorhabenträger - also der Raiffeisen Vital Tankgesellschaft - den Beginn eines planungsrechtlichen Verfahrens in Aussicht zu stellen. Voraussetzung sei, dass mit der Stadt Olsberg ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und alle mit der Planung verbundenen Kosten übernommen werden.

Kritik vom Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland

Kritisch hatte sich nach Bekanntwerden der Pläne für die Tank-Rast-Anlage der Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland zu dem Vorhaben geäußert. Auf der Homepage schreibt der Verein: „Wir wenden uns gegen die Ansiedlung eines Autohofes auf dieser Fläche, weil diese Fläche aktuell Landschaftsschutzgebiet ist und unmittelbar an ein Naturschutzgebiet angrenzt.“ Für den anberaumten Scoping-Termin hatte der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) seine Teilnahme eingefordert. Eine Einladung dazu war nach Angaben des Vereins allerdings nicht erfolgt.

Die Stadt Olsberg teilte dazu auf Anfrage mit, dass dieser Termin den beteiligten Fachbehörden vorbehalten sei. Der VUNH ist dagegen nach Rechtsauffassung der Stadt Olsberg keine Behörde oder behördenähnliche Organisation. Darüber habe die Stadt Olsberg mit den Vertretern des VUNH das direkte Gespräch gesucht und die Hintergründe erläutert. Die Naturschutzorganisation habe aber selbstverständlich die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen einzubringen.

Andere Sicht auf die Dinge

Der VUNH hat hingegen eine andere Sicht auf die Dinge: Der Termin sei nicht als „Behördentermin“ angekündigt gewesen, sondern explizit als „Scoping“. Unstrittig sei, dass der Verein keine Behörde oder behördenähnliche Organisation sei und er habe sich auch nie so bezeichnet. Es gehe in diesem Verfahren aber darum, wie ein Träger öffentlicher Belange behandelt zu werden. „Das leiten wir unmittelbar aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ab, denn anerkannten Umweltvereinigungen ist mit der Anerkennung das Recht verliehen, an bestimmten Verwaltungsverfahren beteiligt zu werden“, so der Verein. Dieses Recht könne sich nicht auf die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, denn die sei ein „Jedermannsrecht“.