Meschede. Die Abiturienten des Städtischen Gymnasiums Meschede planen ihren Abiball - es sollte wie immer laufen. Bis es Hinweise vom Ordnungsamtes gibt.

Das Ordnungsamt der Stadt Meschede hat den geplanten Abi-Ball des Städtischen Gymnasiums als mögliche Flatrate-Party mit Alkohol ohne Limit eingestuft und ist deshalb tätig geworden. Nun haben die Abiturienten ein drittes Mal das Prozedere für ihren Einlass geändert – einen Tag vor der Party.

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Das ist neu

Neu ist: Es dürfen nun keine Jugendlichen unter 18 Jahren mitfeiern. Auch nicht mit einer Einverständniserklärung der Eltern. Zuvor hätten die U18-Jährigen mit dem so genannten „Muttizettel“ reingedurft. Außerdem wird nun ein Eintritt von zehn Euro erhoben und die Gäste müssen ihre Drinks bezahlen. Von der zunächst geplanten Veranstaltung nach dem Motto: „Einmal zahlen, alles frei“ ist nun keine Rede mehr.

Auf Instagram schreibt die Stufe von „erneuten Problemen“ und bittet die Gäste um Entschuldigung. Seitens der Stadt Meschede heißt dazu es: „Von „Problemen“ oder „Verschärfungen“ kann aus Sicht der Stadtverwaltung nicht ansatzweise die Rede sein, da der Austausch mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern in einem großen Einvernehmen passiert ist“, so Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Meschede.

Öffentliche Veranstaltung nach dem offiziellen Teil

Und weiter: „Allgemein ist zu der Angelegenheit zu sagen, dass die Veranstalterinnen und Veranstalter mehrfach Kontakt mit dem Fachbereich Ordnung der Stadt Meschede hatten, um abzuklären, wie sie ihre Veranstaltung rechtskonform durchführen können. Dabei hat das Team des Fachbereichs Ordnung darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben des Gaststättenrechts und des Jugendschutzgesetzes die Abgabe von alkoholischen Getränken in „Flatrate-Form“ – also in unbegrenzter Menge gegen einen Festbetrag – bei öffentlichen Veranstaltungen nicht zulässig ist. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass sich diese Aussage auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.“

Der Verdacht einer Flatrate-Party war der Grund, warum das Ordnungsamt der Stadt Meschede zunächst tätig geworden war. Die Behörde hatte Kontakt sowohl mit der Schulleitung als auch mit den Organisatoren aufgenommen und auf den rechtlichen Rahmen hingewiesen – „auch, um insbesondere die Jugendlichen vor möglichen Rechtsfolgen bei einer solchen Veranstaltung zu schützen“, so Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt Meschede.

Seit Jahren verboten

Als „Flatrate-Partys“ werden Veranstaltungen bezeichnet, bei denen Alkohol ohne Limit ausgeschenkt wird und nur ein einmaliger Eintrittspreis bezahlt werden muss. Sie sind nach einem Beschluss von Bund und Ländern seit einigen Jahren verboten. Rechtlich strittig dürfte es dennoch sein, ob ein Abiball in eine solche Kategorie fallen kann: Es gibt einen offiziellen Teil mit geladenen Gästen, Externe sind erst später zur Afterparty zugelassen. Für den Abiball der Städtis mussten sich die externen Gäste zuvor sogar namentlich registrieren.

Dies, so heißt es aus dem Kreis des Sicherheitsdienstes gegenüber dieser Zeitung, sei keine Garantie. Es handle sich trotz vorheriger Registrierung um eine öffentliche Party, weil auch Leute kommen, die die Abiturienten nicht kennen, und sei keine Privatfeier, zu der jeder Abiturient fünf Freunde einladen dürfe.

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Das Ordnungsamt hält dieser Argumentation entgegen: Die Veranstaltung sei als „Flatrate-Party“ beworben worden - Motto: einmal zahlen, alles frei. Auf diese Weise finden die Abschlussfeiern der Gymnasien allerdings schon seit vielen Jahren statt. Auch zuletzt beim Gymnasium der Benediktiner, dort wurde in der Schützenhalle Reiste gefeiert, galt dieses Konzept. Das Ordnungsamt der Gemeinde Eslohe schritt nicht ein.

Befürchtungen geäußert

„Eintritt: 20 Euro. Frei trinken“ - so stand es tatsächlich auf den Flyern der Abiturienten des Städtischen Gymnasiums. Daraufhin teilte das Ordnungsamt den Akteuren laut Schulleitung mit, es sei zu befürchten, dass gezielt Personen angelockt würden, die ein Interesse daran haben, in kurzer Zeit größere Mengen kostenlosen Alkohol zu konsumieren mit entsprechenden Folgen, die unter der enthemmenden Wirkung des Alkohols dann geschehen könnten.

Verboten: Partys, auf denen Alkohol ohne Limit angeboten wird.
Verboten: Partys, auf denen Alkohol ohne Limit angeboten wird. © dpa | Axel Heimken

„Wir verstehen das Schreiben des Ordnungsamts als sinnvollen Hinweis darauf, diese Missbrauchsmöglichkeit zu reduzieren“, teilten Schulleiterin Claudia Bertels und ihr Stellvertreter Christoph Heimes auf Anfrage dieser Zeitung mit. „Unsere Stufe hat natürlich keineswegs vorgehabt, gezielt fremde Personen zum Trinken anzulocken. Es ging ihr im Wesentlichen um einfache Organisation (kein Geldverkehr in der Halle), um gemeinsames Feiern mit Familie, Schulangehörigen und ihren Freundinnen und Freunden, ohne ständig das Portemonnaie herauskramen zu müssen. Da sich alle Gäste registrieren mussten und nur nach Abgleich mit der Gästeliste Zutritt zur Halle erhalten, fühlen sich unsere Abiturienten entsprechend sicher.“

In die Organisation des Balls hätten die Abiturienten einiges an Organisation gesteckt und ließen sich den Ball auch einiges kosten. Die Schulleitung: „Dies hat das Organisationskomitee sicher nicht mit der Absicht getan, dass sich fremde Personen bei ihnen betrinken und dann womöglich ausfallend werden.“

Schnaps und Longdrinks zwei Euro

In aktuellen Hinweisen zum Abiball hieß es zunächst, dass Longdrinks und Schnaps zwei Euro kosten sollten - mit Verweis auf das Ordnungsamt. Nun wurde das Konzept komplett geändert. Die Gäste der Afterparty zahlen ihre Getränke mit Wertmarken, Gäste unter 18 Jahren dürfen gar nicht rein.