Bestwig. 10.000 Euro muss ein Mann aus Bestwig zahlen: Er hatte illegal das Programm des Bezahlsenders Sky verbreitet. Er hatte eine Menge Abonnenten.

Knapp zwei Jahre gingen die illegalen Geschäfte des 56-jährigen Bestwigers gut, dann flog er auf. Weil er von November 2018 bis September 2020 Kunden illegal Zugang zum nicht gerade günstigen Bezahlsender Sky verschafft hat, musste er sich jetzt wegen des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht vor dem Mescheder Amtsgericht verantworten.

Die Preise, die der Mann seinen Abonnenten anbot waren quasi ein Schnäppchen. Für gerade einmal 80 Euro im Jahr gab es das Komplettprogramm von Sky: Bundesliga, Formel 1, Champions League, die neuesten Filme und Serien. Üblicherweise zahlen Kunden - wenn sie Sky auf dem regulären Weg abonnieren - für den Empfang all dieser Programme weit mehr als 500 Euro im Jahr.

171 Abonnenten

Insgesamt 171 Abonnenten gehörten zu den Kunden des Bestwigers. Damit hatte er sich über eine langen Zeitraum „eine nicht unerhebliche Einnahmequelle“ verschafft, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte. Und diese Einnahmequelle kam ihm bei einem Netto-Einkommen von 2000 Euro und diversen Verbindlichkeiten gerade Recht.

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Genutzt hatte er für die Verbreitung des Angebots den Server eines Bekannten. Über eine gängige App auf internetfähigen Smart TV konnten die Kunden nach der Freischaltung zum Schnäppchenpreis auf die Premium-Inhalte zugreifen. Weggekommen ist der Bestwiger vor Gericht vergleichsweise glimpflich. Nach einem 20-minütigen Rechtsgespräch stellte das Amtsgericht das Verfahren gegen Mann mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vorläufig ein. Als Auflage muss der 56-Jährige insgesamt 10.000 Euro zahlen - 5000 Euro an die Bücherei St. Alexander sowie 5000 Euro an den Westfälischen-Kinderdorf-Verein.

Rat des Richters

Erfüllt der Angeklagte seine Auflagen innerhalb der gesetzten Frist, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Und der Richter hat ihm eindringlich geraten, das zu tun. Denn: Der Prozess war nicht der einzige in der Sache. Ein weiterer Beteiligter war vor nicht allzu langer Zeit zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.