Meschede. Eine Schülerin wird von einem Bad Fredeburger in den Sitz eines Linienbusses gezogen. Nach lauten Diskussionen im Gericht steht nun das Strafmaß.
Immer wieder versuchte der Richter des Mescheder Amtsgerichts, den Angeklagten zu beruhigen. Doch selbst die bestellte Dolmetscherin konnte den Ausführungen des Beschuldigten teilweise nur schwer folgen – so laut und undeutlich sprach der 26-jährige Somalier, der aktuell in Bad Fredeburg wohnt.
Der Vorwurf: Am 8. Juli des vergangenen Jahres soll er eine 18-Jährige aus Reiste in einem Linienbus genötigt haben, sich zu ihm zu setzen. Somit stand der Vorwurf der Nötigung im Raum.
Angeklagter will Klägerin noch nie gesehen haben
Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hatte, versuchte sich der 26-Jährige gegen die Anschuldigungen zu wehren und schilderte den Hergang aus seiner Sicht: „Ich bin aus dem Krankenhaus gekommen und habe mich einfach nur in den Bus gesetzt. Die Frau, die mich beschuldigt, habe ich in meinem ganzen Leben noch nie gesehen.“
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Nach Angaben der Klägerin soll sich der Beschuldigte am Tag der Tat schon vor dem Einstieg in den Bus nach Eslohe am Mescheder Bahnhof ihr und einer Freundin immer wieder genähert und die beiden jungen Frauen beobachtet haben. Nachdem die 18-Jährige in den Bus eingestiegen war, soll der Beschuldigte sie dann an ihrem Oberteil festgehalten haben. „Dann hat er auf den Platz neben sich gezeigt und hat mich aufgefordert, mich neben ihn zu setzen“, so die Schülerin.
Gleichgewicht verloren
Nachdem sie dem Mann aus Bad Fredeburg sagte, dass sie sich nicht neben ihn setzen wolle, soll der 26-Jährige das Opfer in den Vierer-Sitz des Linienbusses gezogen haben, sodass die 18-Jährige das Gleichgewicht verlor und in den Sitz fiel. Anschließend konnte sie sich jedoch losreißen und setzte sich in die hinterste Reihe des Busses zu ihrer Freundin. „Daraufhin habe ich meine Mutter angerufen, die mir gesagt hat, wo ich aussteigen soll und dass sie mich dort abholt. Auch meinem Freund habe ich Bescheid gegeben, der dann in den Bus zugestiegen ist. Wir haben dann noch Fotos von ihm gemacht und sind ausgestiegen“, so die Schülerin.
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Nachdem der Angeklagte erneut lautstark versuchte, deutlich zu machen, dass er die Klägerin nicht kenne, intervenierte der Anwalt des Bad Fredeburgers und bat um eine Unterbrechung.
Besprechung über 20 Minuten
Rund 20 Minuten dauerte die Besprechung mit seinem Mandanten, dann stand fest: Der Beschuldigte nimmt den Einspruch gegen den Strafbefehl mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurück. Mit dem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro gegen den Angeklagten festgesetzt.
„Es war ein Kampf“, sagte der Anwalt des Angeklagten sichtlich erleichtert zum Richter nach der Einigung.