Meschede/Eslohe/Schmallenberg/Bestwig. Trotz Ende der Pflicht setzt manche Kommune das Tragen einer Maske weiter voraus. Die Situation in Eslohe, Meschede, Bestwig und Schmallenberg.
Seit die neue Corona-Schutzverordnung der NRW-Landesregierung greift, ist klar: Die Maske muss nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen getragen werden. Nachdem zunächst einige Geschäfte – vor allem im Einzelhandel – vorübergehend noch von einem „Hausrecht“ Gebrauch machten und hierdurch das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung weiter durchsetzten, entschieden sich auch einige Kommunalverwaltungen dafür. Wie ist die Situation aktuell? In welchen Rathäusern noch Maske getragen werden muss.
Meschede
Wer in Meschede einen neuen Personalausweis beantragen will oder aus anderen Gründen ins Rathaus möchte, kann weiterhin auch ohne Maske eintreten. Mit Ende der Maskenpflicht hatte sich die Stadtverwaltung bereits vor den Osterferien zu diesem Schritt entschieden. „Allerdings geben wir die dringende Empfehlung, weiterhin eine Maske zu tragen“, sagt Pressesprecher Jörg Fröhling. Es ist ein Appell an die Freiwilligkeit.
Bestwig
Anders sieht es in Bestwig aus. Hier macht die Kommunalverwaltung Gebrauch von ihrem Hausrecht. Stellt sich die Frage: Dürfen sich Kommunen aus rechtlicher Perspektive überhaupt über die Schutzverordnung des Landes hinwegsetzen? Jörg Fröhling, ebenfalls Sprecher der Gemeinde Bestwig, erklärt: „Es ist möglich, über das Hausrecht eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden weiterzuführen. Dies hat auch der Städte- und Gemeindebund NRW als Dienstleister und Dachverband aller NRW-Mitgliedskommunen festgestellt. Zudem ist uns keine richterliche Entscheidung bekannt, die in dieser Sache zu einer anderen Einschätzung kommen würde.“
Den unterschiedlichen Umgang mit der Maskenpflicht in beiden Rathäusern erklärt Pressesprecher Fröhling vor allem mit baulichen Unterschiedlichkeiten: „Die Verwaltungsstellen der Stadt Meschede und das Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig sind unterschiedlich konzipiert und weisen auch verschiedene Lenkungen von Besucherströmen in den öffentlichen Bereichen auf. Insofern ist es auch einfach erklärbar, dass man bei der Einschätzung, wie in den jeweiligen Gebäuden Hygienekonzepte zum Schutz der Besucherinnen und Besucher, aber auch der Bediensteten, effektiv umgesetzt werden können, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.“
>>> Lesen Sie auch: Fleckenberger kündigt Job und wandert los <<<
Sollte es dazu kommen, dass ein Bürger oder eine Bürgerin ohne Maske in eines der Rathäuser eintreten möchte, würden die jeweiligen Verwaltungen auf die aktuellen Bestimmungen hinweisen, erklärt der Pressesprecher der beiden Kommunen. „Sowohl in Meschede also auch in Bestwig ist eine hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger festzustellen, durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sich und andere zu schützen.“
Schmallenberg
Im Rathaus der Stadt Schmallenberg besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ebenso weiterhin. Pressesprecherin Anke Sibert erklärt: „Im Rathaus besteht die Maskenpflicht in den publikumsintensiven Bereichen wie das Sozialamt, Einwohnermeldeamt oder Stadtkasse. Dies dient gleichermaßen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Als rechtliche Grundlage für die Durchsetzung einer Maskenpflicht nennt Sibert ebenfalls das Hausrecht: „So kann die Stadt individuelle und abgestufte Regelungen ergreifen, um einen guten Schutz bei verträglichen Einschränkungen zu gewährleisten. Diese Lösung ist von der Rechtslage gedeckt. Andere Meinungen gibt es immer, gerade zu vielen Fragen der Pandemie.“ Wann die Maskenpflicht im Schmallenberger Rathaus enden soll, steht derweil nicht fest. Abhängig sei das, laut Sibert, von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens. „Im Moment sind die Infektionszahlen vergleichsweise hoch und geben keinen Anlass zur Entwarnung“, so die Pressebeauftragte.
Eslohe
Wer behördliche Gänge ins Esloher Rathaus machen will, muss ebenfalls weiterhin Maske tragen. „Das dient dazu, dass wir den Betrieb im Rathaus langfristig aufrecht erhalten können, indem wir ein größeres Infektionsgeschehen verhindern. Wir wollen unsere Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen schützen und halten es daher für notwendig, das Tragen der Maske weiter verpflichtend zu machen“, erklärt Bürgermeister Stephan Kersting.
Sollte es dazu kommen, dass sich ein Bürger oder eine Bürgerin weigert, das Rathaus mit Maske zu betreten, kündigt Kersting an, individuelle Lösungen zu finden. „Da muss man dann sehen, ob man einen Gesprächstermin in einem größeren Sitzungssaal verabredet, um die Abstände einzuhalten“, so Kersting.
Bisher sei die Bereitschaft der Besucher jedoch hoch, auch weiterhin eine solche Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. „Wir haben bisher niemanden gehabt, der keine Maske aufsetzen wollte. Und wir hoffen natürlich auch, dass das so bleibt.“
Wann die Maskenpflicht im Rathaus endet, will der Bürgermeister vom aktuellen Infektionsgeschehen abhängig machen. „Wir befinden uns weiter in einem dynamischen Prozess und bewerten die Lage situativ. Bisher sehen wir aber nicht die Notwendigkeit, die Maskenpflicht im Rathaus zu kippen“, so Kersting.
Weitere Infos
Seit dem 2. April sind die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen gefallen.
Hierzu gehörte etwa die Maskenpflicht in Innenräumen oder die Veranstaltung von Feierlichkeiten unter G-Regelungen.