Meschede. Was macht eigentlich ein Schiedsmann. Jens Scharf aus Meschede verrät, was das Ehrenamt attraktiv macht und warum es auch den Streitenden nutzt.
Das Schiedsamt hat in Deutschland eine lange Tradition: Die Preußen führten es 1827 ein, um kleinere Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen vorgerichtlich schlichten zu können.
Deutschlandweit gibt es mehr als 6000 ehrenamtliche Schiedspersonen, die von dem Rat der jeweiligen Gemeinden für fünf Jahre gewählt werden. Jens Scharf ist Schiedsmann für den Stadtbezirk II in Meschede und erklärt uns, was es damit auf sich hat. „Sich vertragen ist besser als klagen“ könnte als Motto über der Arbeit einer Schiedsperson stehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Verfahren ist unkompliziert und unbürokratisch, die Verfahrenszeiten sind kurz und die Kosten sind nicht hoch. Sie liegen unter 100 Euro.
Welche Sachverhalte kommen vor das Schiedsamt?
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche: 1. Bürgerliche Streitfälle, wie Geldverleih, 2. Nachbarschaftsauseinandersetzungen, wie den Streit an der Gartenhecke und 3. Strafrechtliche Fälle wie leichte Körperverletzung. Bei verschiedenen Formen von nachbarschaftlichen Streitigkeiten ist eine Streitschlichtung obligatorisch, das heißt der Bürger hat das Schiedsamt aufzusuchen. Daneben fallen aber auch Privatdelikte, wie Straftaten von leichter Kriminalität (Diebstahl oder Sachbeschädigung), die von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, in die Zuständigkeit des Schiedsamtes.
Wie hoch ist die Chance, vor einer Schiedsperson einen Streit beizulegen?
Im Bundesdurchschnitt haben die Schiedsämter eine Erfolgsquote von 60 Prozent. Meine Quote liegt darüber.
Verraten Sie uns wie hoch sie liegt?
Vermutlich liegt es an meiner beruflichen Tätigkeit als Coach Kommunikations-Trainer, dass ich eine höhere Quote habe. Also, im Schnitt dieser zehn Jahre komme ich auf 75 Prozent, in 2021 waren es glatte 100 Prozent, und darauf bin ich natürlich auch etwas stolz.
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Welche Voraussetzungen benötigt eine Schiedsperson?
Das Alter (25 bis maximal 70 Jahre), keine Vorstrafen sowie den Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk, wären da zu nennen. Ganz wichtig ist auch die vorgeschriebene Wahrung des Verschwiegenheits-Gebotes, die auch für die Zeit nach Beendigung des Schiedsamtes gilt.
Warum sind Sie Schiedsmann geworden?
Da ist vor allem meine Neugierde auf und das Interesse an neuen Themen und Herausforderungen zu nennen. Beruflich befasse ich mich als Heilpraktiker für Psychotherapie und als Unternehmenscoach ebenfalls mit Kommunikationsmodellen, die auf Deeskalation, Stress- und Alltagsbewältigung ausgerichtet sind. Das sind für mich immer wieder spannende Themen, die ich beruflich, ehrenamtlich und aus wissenschaftlichem Interesse gut kombinieren kann.
Wie reagieren die Mitmenschen auf Ihr Ehrenamt als Schiedsperson?
Den meisten Mitbürger/innen ist das Ehrenamt einer Schiedsperson nicht bekannt. Kommt man ins Gespräch, gibt es eigentlich nur positive und interessierte Reaktionen. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Bürger/innen mehr über das Schiedsamt wüssten.
Gibt es etwas, das Sie Ihren Mescheder Mitbürgern sagen möchten?
Oh ja: Ich danke allen Mescheder Bürger/innen, die sich entschieden haben, einen Streit außergerichtlich im Vorfeld zu schlichten. Das ist immer wieder ein gesamtgesellschaftlicher Gewinn. Danken möchte ich auch meinem Kollegen Fritz Hemme für die kollegiale und wertvolle Zusammenarbeit in unserer nun fast zehnjährigen Zusammenarbeit, die im nächsten Jahr zu Ende geht. Auch die Stadt Meschede sowie das Amtsgericht möchte ich in dieses Dankeschön miteinbeziehen.
>>>HINTERGRUND
Jens Scharf, 1970 geboren, verheiratet, drei Kinder, ist ehrenamtlicher Schiedsmann für den Stadtbezirk II in Meschede. Er ist Dipl. Oecotrophologe, Heilpraktiker für Psychotherapie, Unternehmer (IT-Lösungen), Lehrbeauftragter für NLP Kommunikation der FH Münster, Ausbilder und Trainer für Neurolinguistische Programmierung.
Für Fragen steht er unter nlp@jens-scharf.de zur Verfügung,
Weitere Infos zum Schiedsamt: www.schiedsamt.de
Unter www.meschede.de Suche „Streitschlichtung durch Schiedspersonen“. Dort finden Sie einen Flyer zum Download.