Bestwig. Die Gemeinde Bestwig sieht die Pläne für ein 247 Meter hohes Riesen-Windrad in Nuttlar kritisch. Und das hat gleich mehrere Gründe.

Der Bestwiger Gemeindeentwicklungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am Donnerstagabend, 17. März, mit den Plänen für zwei riesige Windräder beschäftigen. Wie berichtet, soll nördlich der Autobahnbrücke Nuttlar auf dem Suhrenberg ein 247 Meter hohes Windrad entstehen. Ein zweites ist knapp hinter der Gemeindegrenze auf Antfelder Boden in Planung, ebenfalls 247 Meter hoch. Beiden Vorhaben steht die Gemeindeverwaltung kritisch gegenüber. Das hat sie in ausführlichen Stellungnahmen deutlich gemacht, um die es in der Sitzung am Donnerstagabend gehen wird.

Kein Ausnahmefall

Vor allem das Windrad auf dem Suhrenberg bringt aus Sicht der Verwaltung deutliche Probleme mit sich. So weist sie in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht. Entsprechend sei das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu versagen. Hintergrund: Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig sind zwei Windvorrangzonen dargestellt: Ein 26,8 Hektar großer Bereich westlich von Berlar sowie ein 14 Hektar großer Bereich südwestlich von Wasserfall.

In den Erläuterungen zum Flächennutzungsplan ist unter anderem ausgeführt, dass durch die Darstellung dieser Konzentrationszonen an einer oder mehreren Stellen der übrige Planungsraum von raumbedeutsamen Windenergieanlagen freigehalten werden kann. Die Gemeinde Bestwig dürfe ihr eigenes Ortsrecht schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht unangewendet lassen und es bei einer Entscheidung nicht übergehen, formuliert es die Verwaltung in ihrer Stellungnahme. Und ein Ausnahmefall laut Baugesetzbuch liegt aus Sicht der Gemeinde nicht vor.

Da die Gemeinde Bestwig in ihrem Flächennutzungsplan zwei Konzentrationszonen zur Windenergienutzung an anderer Stelle gemäß Baugesetzbuch ausgewiesen habe und diese Ausweisung nach der gemeindlichen Zielsetzung der Steuerung im Gemeindegebiet dienen solle, stünden dem Bauvorhaben somit öffentliche Belange entgegen.

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Was ferner hinzukommt: Aus Sicht der Gemeinde scheint die Erschließung nicht gesichert. Dem Antrag sei keine verkehrliche Erschließungsplanung beigefügt. In der Projektkurzbeschreibung heiße es nur grob als Kernaussage: „Die infrastrukturelle Erschließung erfolgt über den Zubringer zur A46, die B480 und nutzt gut ausgebaute, vorhandene Wirtschaftswege bis zur Baustelle.“

Zuwegung für Feuerwehr erhalten

Demnach soll die Erschließung des geplanten Windrad-Standortes ausgehend von der Bundesstraße B480 über einen Wirtschaftsweg unmittelbar südlich des Kreisverkehrs am östlichen Ende der A46 erfolgen. Anschließend folge die geplante Zuwegung den bestehenden forstwirtschaftlichen Wegen nach Norden bis zur Erreichung des Forstweges östlich des Windrad-Standorts. Die Wald- und Wirtschaftswege sollen zur Anlieferung und Montage der Anlage bis an deren Standort gegebenenfalls mit grobkörnigem Tragmaterial aufgebaut und befestigt werden. An der Anlage selbst soll ebenfalls eine befestigte Kranaufstellfläche hergerichtet werden. Die Zuwegung und die Kranstellfläche sollen nach Fertigstellung der Windenergieanlage zum Großteil dauerhaft erhalten erhalten bleiben, damit die Zufahrten und Bewegungsflächen für mögliche Feuerwehreinsätze weiterhin zur Verfügung stehen.

Starke Zweifel geäußert

Problem sind hier aus Sicht der Gemeinde allerdings die Anforderungen an diese Zuwegungen: sieben Meter befahrbare Breite der Fahrbahn in Kurven, eine Steigung bzw. ein Gefälle bei ungebundener Deckschicht bis 7 Prozent, eine lichte Durchfahrthöhe von 4,80 Metern, eine befahrbare Breite der Fahrbahn von vier Metern sowie eine Lichte Durchfahrtbreite von 7,20 Metern. „Diese genannten Rahmenbedingungen bestehen derzeit technisch nicht“, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: Ob diese Rahmenbedingungen vor Ort geschaffen werden können und welche Rahmenbedingungen - neben einem ungeklärten Nutzungsrecht - dafür einzuhalten seien, könne ohne eine Erschließungsplanung nicht positiv bewertet werden.

„Es bestehen aufgrund der örtlichen Lage starke Zweifel“, so die Gemeinde. Außerdem verweist sie darauf, dass einige Flurstücke, die für eine Erschließung und die Erfüllung des Brandschutzkonzeptes erforderlich sind, im Geltungsbereich der „Flurbereinigung A46“ liegen. Bedeutet: Es wären Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger und der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich. Eine Zustimmungsfähigkeit durch die Behörden sieht die Gemeinde nicht. Denn: Die geplante Zuwegung stellt laut Planfeststellungsverfahren künftig die Auffahrt auf die Weiterführung der A46 als B7n in Richtung Brilon dar, insofern bestehe keine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit.

  • Der Gemeindeentwicklungsausschuss kommt am Donnerstag, 17. März, im Rathaus zusammen. Beginn der Sitzung ist um 17 Uhr.
  • Die Sitzung ist öffentlich. Wer teilnehmen möchte, muss eine bestehende Immunisierung nachweisen, also genesen oder geimpft sein, oder eine negative Testung nachweisen. Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Wer sich krank fühlt und/oder Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigt, wird gebeten, der Sitzung fernzubleiben.